Berlin Nach dem Verbot der geplanten Demonstration in Berlin gegen die Corona-Politik liegt eine erste Entscheidung dazu beim Berliner Verwaltungsgericht. Die Veranstalter-Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart legte erwartungsgemäß Widerspruch gegen die Verbotsverfügung der Berliner Polizei ein. Ein entsprechender Eilantrag sei am Donnerstag per Fax eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts falle wahrscheinlich an diesem Freitag.
Unterdessen bereitet sich die Polizei auf das Wochenende, besonders den Samstag, vor. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte bereits angekündigt, sie werde mit mehreren Tausend Beamten präsent sein, um entweder das Demonstrationsverbot oder aber harte Bestimmungen für die Protestierer durchzusetzen.
Polizisten luden am Donnerstag zahlreiche Absperrgitter an den Straßen im Regierungsviertel nahe dem Reichstagsgebäude und dem Bundeskanzleramt ab. Damit können große Bereiche relativ unkompliziert abgeriegelt werden. Anhänger von Querdenken bauten bereits in den vergangenen Tagen ein Dutzend Zelte auf einem Parkplatz im Tiergarten am Regierungsviertel auf.
Wahrscheinlich ist, dass die Kontroverse um die Demonstration auch die nächste Gerichtsinstanz beschäftigen wird. Sowohl Querdenken als auch Senator Geisel hatten angekündigt, wenn nötig vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen. Die Demonstrationsanmelder wollen bei einer Niederlage sogar die oberste Instanz, das Bundesverfassungsgericht, anrufen.
Zu der Kundgebung am Samstag hatte die Initiative Querdenken 711 zunächst 22 000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor in Berlin angemeldet. Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte diese größere Demonstration und neun weitere kleinere Veranstaltungen am Mittwoch verboten. In der neunseitigen Verfügung begründete sie das mit dem Gesundheitsschutz für die Bevölkerung.