BERLIN/KARLSRUHE - Das bisherige System der Steuer auf Vermögen im Nachlass ist verfassungswidrig. Alle Parteien in Berlin begrüßten das Urteil.

Von Christoph Slangen,

Redaktion Berlin

BERLIN/KARLSRUHE - Rote Karte aus Karlsruhe für das bisherige System der Erbschaftsteuer: Für Erben von Bauernhöfen oder Firmen, auch für Häusle-Erben kann sich die Besteuerung nach dem Urteilspruch aus Karlsruhe ändern – es muss aber nicht immer zur Mehrbelastung kommen.

Die Bundesregierung versuchte, aus der Not – schließlich wird eine jahrelange Rechtspraxis für verfassungswidrig erklärt – eine Tugend zu machen: „Wir sind froh darüber, dass jetzt endlich Rechtssicherheit herrscht“, erklärte Barbara Hendricks (SPD), die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium.

Der Richterspruch ließ umgehend auch wieder Frontlinien in der Großen Koalition bei der geplanten Steuererleichterung für Firmenerben erkennbar werden. „Wir brauchen jetzt eine neue Verständigung in der Koalition auf der Grundlage dieses Urteils“, sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß dieser Zeitung.

Die Richter sehen die geltende Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten als verfassungswidrig an. Nur noch bis Ende 2008 hat der Gesetzgeber Zeit, den Zustand zu ändern, dass etwa Immobilien niedriger als Bargeld bewertet werden.

Der Ausgangsfall, der die höchstrichterliche Entscheidung hervorrief, zeigt die Tücken des bisherigen Systems: Eine Frau, die eine Wohnung ihrer Tante erbte, hatte geklagt. Da die Wohnung zum Zeitpunkt des Todes noch nicht ins Grundbuch eingetragen war, wurde Erbschaftsteuer auf den Anspruch auf die Wohnung fällig – mehr, als wenn die eingetragene Immobilie vererbt worden wäre.

Mit solcher Ungleichbehandlung soll nach dem Übergangzeitraum Schluss sein. Drastisch steigende Erbschaftsteuern – eine Ländereinnahme, die zuletzt 3,8 Milliarden Euo erbrachte – sind trotz der künftigen Höherbewertung nicht programmiert.

„Mit der Union wird es keine höhere Erbschaftsteuerbelastung geben“, versicherte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Meister (CDU), gestern gegenüber unserer Berliner Redaktion. Experten haben allerdings errechnet, dass die Steuerlast stark steigen würde, wenn es nur zu einer Höherbewertung käme, nicht aber zu einer Erhöhung der Freibeträge.

Die Richter gestehen dem Gesetzgeber weiterhin durchaus zu, mit Freibeträgen oder Abschlägen zu arbeiten. Davon profitieren derzeit beispielsweise – nach Verwandtschaftsgrad abgestuft – die Erben aus der Familie des Verstorbenen.

Auch der Plan der Großen Koalition, Firmenerben bei Erhalt des Unternehmens die Erbschaftsteuer zu ermäßigen und nach zehn Jahren Betriebsfortführung ganz zu erlassen, ist nach dem Urteil durchaus machbar. „Bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe“ könne „im Ausnahmefall“ auch eine vollständige Befreiung von der Erbschaftsteuer rechtens sein, heißt es.

Während Oskar Lafontaine als Fraktionschef der Linkspartei im Bundestag bereits die Wiedereinführung der Vermögensteuer fordert, sind die Sozialdemokraten zumindest für eine höhere Besteuerung der Erbschaft bei besonders hohen Vermögen – eine Forderung, die bei der Union auf glatte Ablehnung trifft. Michael Meister: „Das ist mit uns nicht zu machen.“ Genügend Stoff für Koalitionsstreit, zumindest aber für Profilierungsversuche.

Bayern will sich dafür stark machen, dass Eigenheimbesitzer auch künftig verschont blieben. „Wir werden ebenso alles daran setzen, dass es für bäuerliche Betriebe zu keinen existenzgefährdenden Belastungen kommt“, sagte der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU).

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mahnt zur Eile. „Wir gehen davon aus, dass in den nächsten fünf Jahren alleine im Handwerk etwa 200 000 Betriebe übergeben werden“, sagte ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer. Spätestens am 1. Januar 2008 müsse die Erbschaftsteuer-Reform in Kraft treten. Idealerweise solle sie rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres umgesetzt werden: „Wir müssen alles tun, um Betriebsübergaben zu erleichtern.“

Die Entscheidung im Internet: www.bundesverfassungsgericht.de