Berlin - Höherer Kinderzuschlag, mehr Geld für Bildung und kostenfreie Mittagessen: Die Bundesregierung will Alleinerziehende und Familien mit geringen Einkommen finanziell besser unterstützen. Dafür brachte das Kabinett gestern das „Starke-Familien-Gesetz“ auf den Weg. Was ändert sich und wer profitiert davon? Die Fakten zu den geplanten Leistungen:

Reform des
Kinderzuschlags

Bund, Länder und Kommunen stocken den Zuschuss für Familien um rund eine Milliarde Euro bis 2021 auf. Der bisherige Höchstbetrag beim Kinderzuschlag steigt von 170 auf 185 Euro monatlich. Die Regelung soll bereits zum 1. Juli in Kraft treten, kündigten Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gestern in Berlin an. „Es ist unsere Antwort, Kinderarmut in Deutschland etwas entgegenzusetzen“, sagte Giffey.

Wegfall der oberen Einkommensgrenze

Bislang haben zahlreiche Hartz-IV-Bezieher mit Kindern wenig finanziellen Anreiz, einen Job aufzunehmen, weil ihnen am Ende sogar weniger Geld bleibt. Grund ist die so genannte Abbruchkante – jene Einkommensgrenze, ab der der Kinderzuschlag abrupt wegfällt. Sofern das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, läuft die Leistung ab 1. Januar 2020 sanfter aus. Zusätzliche Einkommen sollen den Zuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 50 Prozent mindern. „Wir wollen dem Satz ‚Arbeit muss sich lohnen‘ wieder Leben einhauchen“, erklärte Giffey dazu.

Welche Familien davon profitieren

Deutlich mehr Geringverdiener-Familien, die bislang keine Transferleistungen beziehen, erhalten erstmals Anspruch auf den Kinderzuschlag. Die Regierung rechnet mit rund 1,2 Millionen zusätzlichen Kindern. Bislang waren nur rund 800 000 Kinder anspruchsberechtigt. Maßgeblich ist die Höhe des Einkommens. Anspruch auf den erweiterten Kinderzuschlag und das Wohngeld haben Familien, deren Einkommen nur knapp – bis zu 100 Euro – unter der Mindestsicherung liegen.

Es kommt aber auch auf die Zahl und das Alter der Kinder sowie die Wohnkosten an. Laut einer Beispielrechnung des Familienministeriums haben Alleinerziehende mit einem Kind und einem Haushaltsbruttoeinkommen von 1200 bis 2200 Euro gute Chancen auf den Zuschlag. Für sie zahlt sich auch aus, dass der Unterhalt nicht mehr so stark angerechnet wird wie bisher. Bei Paaren mit zwei Kindern sollte das gemeinsame monatliche Haushaltsbruttoeinkommen zwischen 1600 bis 3400 Euro, bei drei Kindern bis maximal 4000 Euro liegen. Vereinfacht werden soll auch die Bürokratie: Der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft. Hilfe zum Antragsverfahren stellt die Regierung auch im Internet unter www.familienportal.de bereit.

Bildungs- und
Teilhabepaket

Alle Familien, die Ansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder auf den neuen Kinderzuschlag haben, profitieren auch von den Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket, die ab 1. August in Kraft treten sollen. So werden die Zuschüsse zu Schulmaterialien wie Hefte, Ranzen und Stifte von 100 auf 150 Euro jährlich erhöht. Schülerfahrkarten und Mittagessen sind für Leistungsberechtigte künftig komplett kostenfrei.

In Verbindung mit dem Gute-Kita-Gesetz sind die neuen Anspruchsberechtigten zudem von den Betreuungsgebühren befreit. Auch will die Bundesregierung die Lernförderung verbessern: Künftig können Schülerinnen und Schüler auch dann leichter Nachhilfe nehmen, wenn sie nicht direkt versetzungsgefährdet sind.

Kritik von Verbänden und Opposition

Sozialverbände halten die Neuregelung noch immer für zu starr. „Das Grundübel, dass diese Leistung viel zu bürokratisch und kompliziert ist, wird damit nicht behoben“, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands und Sprecher des Bündnisses für Kindergrundsicherung, gestern im Gespräch mit dieser Zeitung.

Auch sei der Zuschuss zum Schulmaterial weiterhin zu niedrig: „Wir wissen, dass die tatsächlichen Schulkosten jährlich zwischen 200 und 400 Euro liegen“, erklärte Schneider. Das „Starke-Familien-Gesetz“ sei „vor allem ein Starke-Bürokratie-Gesetz“ und „schon fast Realsatire“, erklärte auch Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.

Für Familienministerin Giffey dagegen ist klar: Wenn das Geld nicht „mit der Gießkanne“ verteilt werden solle, brauche es „ein Mindestmaß an Nachfrage, ob jemand berechtigt ist, den Kinderzuschlag zu beziehen“.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erklärte, die Koalition blende aus, dass in Deutschland jedes fünfte Kind in Armut lebe. „Der Entwurf von Frau Giffey ignoriert das Hauptproblem: Zwei von drei Kindern erreicht der Kinderzuschlag nicht, weil die Beantragung zu kompliziert und bürokratisch ist“, sagte Katrin Göring-Eckardt im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. „Damit endlich kein Kind mehr in verdeckter Armut aufwächst, muss der Kinderzuschlag automatisch ausgezahlt werden, sonst verpufft auch dieses Gesetz.“