BERLIN - BERLIN - „Wenn das so läuft wie es aussieht, müssen wir klagen“, sagt Jelena Hoffmann. Die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Chemnitz gehört zu den rot-grünen Risikofaktoren Nummer Eins beim Neuwahlplan per Vertrauensfrage. Sie und Werner Schulz, Ex-Bürgerrechtler und Berliner Grünen-Abgeordneter, drohen mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht – wenn der Kanzler heute die Abstimmung zur Vertrauensfrage verliert und falls Bundespräsident Horst Köhler dann die Auflösung des Bundestages beschließt. Die beiden potenziellen Kläger machen die SPD-Führung nervös.
Jelena Hoffmann stört, sagt sie, dass „sehr vieles auf Unehrlichkeit dieser Abstimmung hinweist“. Damit erweise man der Demokratie keinen Dienst. Dass Franz Müntefering die Abgeordneten „eingeladen“ hat, mit einer Enthaltung den Weg zu Neuwahlen frei zu machen, findet sie
„schizophren“. Diese Herangehensweise „hat mir den Rest gegeben“, sagt die 58-Jährige. Eine erneute Kandidatur hatte sie bereits vor drei Jahren ausgeschlossen.
Der prominenteste Widerspenstige ist der Grüne Werner Schulz: Der Ex-Bürgerrechtler führte zwischen 1990 und 1994 die Gruppe der Abgeordneten vom Bündnis 90 im Bundestag. Jetzt ist er wirtschaftspolitischer Sprecher und will sich nicht dafür hergeben, dass der Kanzler und die SPD sich die Verfassung „hinbiegen“. Wenn er Neuwahlen wolle, könne er ja zurücktreten, rät Schulz Schröder. In der Grünen-Fraktion und der Parteiführung wird bemerkt, dass Schulz Drohung mit der Organklage just nach dem Wochenende „lautstark vorgetragen wurde“, an dem er selbst mit dem Versuch gescheitert war, auf einem aussichtsreichen Platz auf der Berliner Landesliste der Grünen für Neuwahlen aufgestellt zu werden. „Der will mit einem starken Signal abtreten“, heißt es in der Parteiführung.
