Karlsruhe - Am Donnerstag, dem dritten und letzten Tag der kräftezehrenden Verhandlung, lässt die NPD in Karlsruhe doch noch die Maske fallen. Nun wird offen in den Mund genommen, was die Partei überhaupt vor das Bundesverfassungsgericht gebracht hat: „Abstammungsdeutsche“. „Ermessenseinbürgerung“. „Fremdkörperhafte Aggressionsreligion“. Plötzlich fliegt dem Zweiten Senat das rechte Vokabular nur so um die Ohren.

Vor allem der als Auskunftsperson geladene sächsische Funktionär Jürgen Gansel redet sich regelrecht in Rage. Einen Facebook-Eintrag, in dem er von „alkoholisierten Asylnegern“ spricht, nennt er „faktengestützt“. Es gebe eben unterschiedliche Temperamente, und er sei „jemand, der rhetorisch die etwas schärfere Klinge führt“.

Ob es besonders klug ist, ausgerechnet hier, wo ein Parteiverbot im Raum steht, den Strammnationalen zu geben, steht auf einem anderen Blatt. NPD-Chef Frank Franz müht sich sichtlich, den programmatischen Unterbau so eben noch in den Rahmen des Zulässigen zu stellen. Auf kritische Nachfragen von der Richterbank steht er aber fast schon da wie ein unvorbereiteter Schuljunge: „Ja ... ... ...“ Schweigen.

Selbst NPD-Anwalt Peter Richter, dem auch unabhängige Beobachter eine gewisse juristische Brillanz zugestehen, versteigt sich am letzten Tag der mündlichen Verhandlung zu kruden Thesen. Schwerins Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) geht er gar mit so polemischen Vorwürfen an, dass Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle ihn schließlich in die Schranken weist.

Es bleibt der Eindruck einer Partei, die überraschend wenig Trickreiches zu ihrer Verteidigung vorzubringen hat. Die NPD sei „Popanz, der nicht ernst zu nehmen ist“, sagt ihr früherer Bundesvorsitzender Holger Apfel. Ihre Schlagkraft sei in der Öffentlichkeit immer überschätzt worden. Teile der Partei befänden sich immer noch in der Gedankenwelt des Nationalsozialismus. Seine Versuche als Vorsitzender, sie zu modernisieren, seien zum Scheitern verurteilt gewesen, moniert Apfel, der inzwischen aus der NPD ausgetreten ist.

Das Paradoxe ist, dass den Bundesländern, die ihr Verbot wollen, die Schwäche der Rechtsextremen nicht unbedingt in die Karten spielt. Zum Auftakt der Verhandlung am Donnerstagmorgen tragen die Innenminister aus Bayern und Mecklenburg-Vorpommern vor, was die NPD aus ihrer Sicht in West- wie Ostdeutschland so gefährlich macht. Dass die NPD in Bayern nur 700 Mitglieder habe, bedeute nicht, dass sie keine wichtige Rolle in der Szene spiele, führt Joachim Herrmann (CSU) aus. Lorenz Caffier (CDU) schildert, wie die NPD in Mecklenburg-Vorpommern mit „Bürgersprechstunden“ ihre „Kümmerer-Strategie“ fährt.

Aber macht all das wirklich ein Parteiverbot notwendig? Drastischer können die Richter kaum in den demokratischen Prozess eingreifen. Berichterstatter Peter Müller zitiert aus Verfassungsschutzberichten, die das Bild einer finanziell klammen, kaum handlungsfähigen Partei zeichnen. Es habe stärkere Zeiten gegeben, „trotzdem hat man kein Verbot beantragt – warum jetzt?“, will er wissen. „Wir müssen alles dafür tun, um den Anfängen zu wehren“, sagt Caffier. Es ist nicht gerade der stärkste Satz aus den drei Verhandlungstagen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht nach der Verhandlung Fortschritte auf dem Weg zu einem NPD-Verbot: „Ich bin froh, dass das Gericht zu der Einschätzung gelangt ist, dass keine Verfahrenshindernisse vorliegen.“ Er würde es begrüßen, „wenn der Antrag erfolgreich wäre und damit den aggressiv verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD keine legale öffentliche Plattform mehr geboten wird“.