Oldenburg - Freispruch oder doch Verurteilung? Uli Hoeneß steht in diesen Tagen in München vor Gericht, weil er Steuern hinterzogen hat. Die Summe ist stattlich: 27,2 Millionen Euro soll der FC-Bayern-Präsident dem Finanzamt vorenthalten haben, das stellte sich am Dienstag beim zweiten Verhandlungstag heraus.
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Hat Hoeneß eine Chance auf Freispruch |
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Eine Chance, aus dem Verfahren mit heiler Haut herauszukommen, sieht der Oldenburger Rechtsanwalt Otto Korte kaum. „Ein Freispruch wird schwierig werden“, sagt der Fachanwalt für Steuerrecht auf Nachfrage dieser Zeitung.
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Welchen Effekt hatdie Selbstanzeige |
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Als Grund nennt Korte die Angaben bei der Selbstanzeige. Die Unterlagen müssen dann vollständig sein und sämtliche Einkünfte offengelegt werden. Dass Hoeneß vergangene Woche auch noch einen 52 000-Blatt starken Papierstapel zu seinen Einkünften nachgereicht hat, hält der Rechtsanwalt für ungeschickt. Hoeneß hatte mehr als ein Jahr dafür Zeit; bei einer Selbstanzeige wegen Steuerbetrugs sollten die Unterlagen schnellstmöglich eingereicht werden.
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Kommt eine Strafe auf Bewährung in Frage |
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Eine Bewährungsstrafe würde bei mehr als einer Millionen Euro nur in Frage kommen, wenn außerordentliche Milderungsgründe vorliegen, so der Oldenburger. Nicht zu den Milderungsgründen gehören die lebenslange Straffreiheit, eine überlange Verfahrensdauer, die Zahlung der Steuern, psychische Belastung oder ein Geständnis. Wenn es nach diesen Aspekten geht, wird Uli Hoeneß die Selbstanzeige nicht viel bringen; erst recht nicht, wenn wichtige Unterlagen erst jetzt beim Gericht eingingen.
Mildernde Umstände gibt es nur, wenn eine Täuschung durch Dritte vorliegt oder Unvorhersehbares, wie ein Unfall oder eine schwere Erkrankung, eintritt.
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Welche Rolle spielt die Festsetzungsfrist |
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Für eine Entscheidung im Fall Hoeneß muss die Festsetzungsfrist mit einbezogen werden. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, in denen ein Bürger seine Steuerbescheide noch ändern und neue Einnahmen angeben kann. Für den Prozess zählen allerdings nur die vergangenen fünf Jahre, denn die sind noch strafbar. Laut Korte bringt auch die Angabe von Spenden für mildtätige Zwecke nichts: „Eine Spende läuft auf der moralischen Ebene und hat nichts mit dem Strafrecht zu tun.“
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Welche Bestrafung ist am wahrscheinlichsten |
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Der Rechtsanwalt schätzt, dass auf Hoeneß sowohl eine Haftstrafe als auch eine Geldstrafe zukommen wird. Die Nachzahlung hängt wiederum von der Summe ab, die noch in die strafbare Zeit fällt. Die nicht versteuerten Einnahmen, die über die Fünf-Jahres-Grenze hinaus gehen, müssen nachgezahlt werden. Sie werden zusätzlich mit insgesamt zehn Prozent Zinsen versehen. Wenn das Gericht ein Urteil fällt, so schätzt Korte die Haftstrafe auf mehr als drei Jahre ein, womit Hoeneß deutlich außerhalb der Bewährungszeit (höchstens zwei Jahre) liegt.
