Vor zehn Jahren wurden die Missbrauchsfälle an dem katholischen Canisius-Kolleg in Berlin aufgedeckt. Wie fällt Ihre Bilanz der Aufarbeitung heute aus?
RörigBei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs ist die katholische Kirche noch in einer Anfangsphase. Das Ziel einer unabhängigen Aufarbeitung in allen Bistümern hat sie noch nicht erreicht. Aber es gibt seit der Veröffentlichung der großen Missbrauchsstudie im September 2018 eine doch erhebliche Dynamik. Eine Entscheidung, wie eine unabhängige Aufarbeitung strukturiert wird, und zur Frage der Entschädigung, sollte jetzt zeitnah getroffen werden. Meine Hoffnung ist, dass sich die Bischöfe bis zum Sommer hierzu klar positionieren. Eine längere Hängepartie ist den Betroffenen nicht weiter zumutbar. Ich habe mit Bischof Stephan Ackermann für die unabhängige Aufarbeitung in den Bistümern eine „Gemeinsame Erklärung“ erarbeitet, die den Bischöfen vorliegt. Ich hoffe, es gelingt Bischof Ackermann, die 26 Ortsbischöfe von dieser Erklärung zu überzeugen. Das Canisius-Kolleg beispielsweise gehört zum Orden der Jesuiten. Dafür ist die Deutsche Bischofskonferenz nicht zuständig. Wir sind mit der deutschen Ordensobernkonferenz in der Diskussion, wie die Aufarbeitung dort sichergestellt werden kann. Eine umfassende Aufarbeitung in den Orden hat zum Großteil noch nicht stattgefunden. Es gibt Ausnahmen – wie das Benediktinerkloster Ettal. Insgesamt erwarte ich von den Ordensgemeinschaften, dass sie sich dem Unrecht, das Mädchen und Jungen angetan wurde, schnell stellen.
Warum lässt die Strafverfolgung auf sich warten?
RörigIn vielen Fällen ist wohl Verjährung eingetreten. Staatsanwaltschaften konnten deshalb nicht mehr ermitteln. Ich möchte betonen, dass es kein rechtliches Privileg der Kirche gibt, Missbrauch nicht bei der Staatsanwaltschaft zu melden. Sie ist wie jede andere Institution auch verpflichtet, mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten. Die katholische Kirche hat schon lange entsprechende Leitlinien und Ende letzten Jahres sogar eine Ordnung mit Gesetzeskraft verabschiedet, die den Umgang mit der Staatsanwaltschaft regelt. Das war wichtig.
