HANNOVER - Die Wirte kleiner Kneipen in Niedersachsen und Bremen atmen auf. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch das Rauchverbot in diesen Kneipen gekippt – zwar formal nur in Baden-Württemberg und Berlin, aber es wird bundesweite Auswirkungen haben. Niedersachsen und Bremen kündigten an, dass das Rauchen in Eckkneipen wieder erlaubt sein soll.
Frank Seiler vom „Museumsstübchen“ in Hannovers Altstadt will sofort wieder Aschenbecher in seinem knapp 35 Quadratmetern kleinen Schankraum aufstellen. „Damit die Gäste wissen, dass hier wieder geraucht werden darf.“ Wenige Schritte entfernt in der „Burgklause“ ist Inhaber Klaus Ziranek erleichtert. „Jetzt hört endlich auch der Ärger mit den Nachbarn auf, die sich am späten Abend immer über die rauchenden Gäste vor der Tür beschwert haben.“ Eine Raucherparty hat er für den Abend aber nicht geplant.
„Das ist eine schöne Sache“, freut sich auch der Wirt der Lüneburger Musikkneipe „Pesel“, Willy Hohner. Er hofft durch die Karlsruher Entscheidung viele seiner alten Gäste zurückzugewinnen. Nach eigenen Angaben hatte Hohner in der ersten Jahreshälfte 20 Prozent weniger Umsatz im Vergleich zu 2007 gemacht. Er ist überzeugt, dass das einräumige „Pesel“ die gerichtlichen Vorgaben exakt erfüllt. „Wir sind eine reine Raucherkneipe, wir gewähren unter 18 Jahren keinen Zutritt.“ „Meine Bedienung hat mich sofort angerufen, als sie das gehört hat“, sagt Martina Prawitt, Inhaberin der Traditionskneipe „Spitzen Gebel“ in Bremens Innenstadt.
Eher eine Ausnahme unter den Wirten ist dagegen wohl Reinhard Schreiber. Der Wirt der Braunschweiger Traditionskneipe „Mutter Habenicht“ gibt zwar zu, dass sein Thekengeschäft „durch das Rauchverbot eingebrochen ist“. Er sei allerdings dafür, das der blaue Dunst ohne Ausnahmen aus allen Gaststätten verschwindet. „Nur wenn es keine Sonderregelungen wie Raucherecken gibt, haben alle Kneipen wirklich die gleichen Voraussetzungen. Und das wäre nur fair, obwohl ich selbst Raucher bin.“
