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Von Rainer Dehmer
Frage:
Herr Husheer, nach der Festnahme von Nikolai H. waren Sie zunächst sein Pflichtverteidiger. Hätten Sie im Prozess eine andere Strategie gewählt?
husheer:
Wie ja bekannt ist, bin ich von Anfang an von einem Geständnis ausgegangen.
Frage:
Ihnen gegenüber hatte H. die Tat zugegeben?
Husheer:
Er hat mir bestätigt, dass alles, was die Polizei gesagt hat, richtig war.
Frage:
Nachdem H. überraschend zu den Anwälten Koch und Schulz gewechselt war, widerrief er plötzlich sein Geständnis. Wäre dies mit Ihnen auch so passiert?
Husheer:
Es gab für mich keinen Anlass, ihm zu raten, das Geständnis zu widerrufen. Ich kann nicht beurteilen, ob der Widerruf H.s eigene Entscheidung war oder ob es ihm angeraten worden ist. Von meinem damaligen Stand aus hätte meine Verteidigung ganz anders ausgesehen.
Frage:
Wie genau?
Husheer:
Ich hätte vor dem Hintergrund seines Geständnisses die Frage der Schuldfähigkeit anders problematisiert. Aber das heißt natürlich auch, dass er gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen (Konstantin Karyofilis) auch Angaben zum Sachverhalt hätte machen müssen. Im Prozess hat er das nicht getan. Vor dem Hintergrund seiner Aussagen wäre ich auch der Frage nachgegangen: Wie war der Vorsatz? Hat er wirklich billigend in Kauf genommen, Menschen zu töten? Das alles wäre aber nur gegangen, wenn er Angaben zur Sache gemacht hätte.
Frage:
Die Verteidigung warf der Polizei anfangs verbotene Verhörmethoden vor. Wie haben Sie die polizeiliche Vernehmung gesehen?
husheer:
Selbstverständlich hätte ich mich mit der Vernehmungssituation auseinandergesetzt. Auch die damalige gesundheitliche Situation des Herrn H. hätte ich problematisiert.
Frage:
Wäre Ihrer Meinung nach ein Dolmetscher notwendig gewesen?
Husheer:
Wenn man den Vorsatz problematisiert, ist es auch wichtig zu wissen, wie die Wortwahl beim Geständnis war. Und da ist auch die Frage zu stellen, ob eine vernünftige Übersetzung da war.