Alarmrotten der Bundeswehr stehen für den Notfall ständig Bereit
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1466006
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INFOLUFTSICHERHEIT-A
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NWZ/POLITIK/HINTERGRUND1
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Eine Alarmrotte
ist ein Verband von zwei Jagdflugzeugen, die nach ihrer Alarmierung laut Nato-Vorgaben innerhalb von 15 Minuten zur Verhinderung von Luftraumverletzungen in der Luft sein müssen.Zwei Jagdgeschwader
übernehmen in der deutschen Luftwaffe diese luftpolizeilichen Aufgaben: das Jagdgeschwader (JG) 71 „Richthofen“ (Wittmund) und JG 74 (Neuburg an der Donau).Selbst in Friedenszeiten
sind diese Jagdflugzeuge des Typs F-4F „Phantom“ mit Bordkanonen und Luft-Luft-Raketen bewaffnet.Neben der Besatzung
sind Techniker, das Personal der örtlichen Flugsicherung, die Flugplatzfeuerwehr und weitere Dienststellen 365 Tage im Jahr in ständiger Alarmbereitschaft. Zu der kompletten Mannschaft gehören 50 Soldaten und zivile Mitarbeiter.Infos unter www.luftwaffe.de
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INFOLUFTSICHERHEIT-A
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NWZ/POLITIK/HINTERGRUND1
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Entführte Flugzeuge erneut im Visier
Innere Sicherheit
Bundesinnenminister Schäuble (CDU) plant neues Gesetz – Widerstand wächst{ID}
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INFOLUFTSICHERHEIT-A
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NWZ/POLITIK/HINTERGRUND1
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Gekaperte Maschinen sollen abgeschossen werden. Denkbar wäre ein „Quasi-Verteidigungsfall“.
BERLIN/DPA - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stößt mit seinen Gesetzesplänen für einen möglichen Abschuss entführter Flugzeuge auf massiven Widerstand in Koalition und Opposition.Schäubles Vorschlag für einen im Grundgesetz verankerten „Quasi-Verteidigungsfall“ sei „unausgegoren, nicht wirklich durchdacht und nicht realisierbar“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, am Dienstag in Berlin. Die Grünen warnten Schäuble vor einer „Lizenz zum Töten Unschuldiger“. Deutliche Kritik am Vorhaben des Innenministers äußerten auch FDP und Linkspartei.
Schäuble hatte in einem Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ die in seinem Ministerium „auf Fachebene“ erarbeiteten Gesetzespläne erläutert. Demnach sollen in einem „Quasi-Verteidigungsfall“ die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten, also vor allem die Regeln des Genfer Abkommens zum Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Dann sind nur Angriffe verboten, „die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen“. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bleibt Schäuble zufolge gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe der Abschuss eines entführten Zivilflugzeugs – also die Tötung unschuldiger Flugpassagiere – gesetzlich erlaubt wird.
Die Pläne für einen neuen Gesetzentwurf waren vor Weihnachten in Umrissen bekannt geworden. Damit soll das Luftsicherheitsgesetz, das im Februar 2006 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war, verfassungsgemäß gemacht werden.
„Das Grundgesetz kennt keinen Quasi-Verteidigungsfall“, sagte Wiefelspütz. „Wenn Herr Schäuble meint, ein anderes Verständnis von Landesverteidigung in das Grundgesetz einführen zu können, dann wird dieser Versuch aussichtslos sein.“ Am Begriff der Landesverteidigung sei mit der SPD nicht zu rütteln. „Wir wollen keinen anderen Verteidigungsbegriff.“ Die Grenzen zwischen Verteidigungsfall und innerer Sicherheit dürften nicht verwischt werden.
Wiefelspütz verwies auf das Karlsruher Urteil vor knapp einem Jahr. „Das Gericht verbietet den Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeugs, wenn sich unschuldige Menschen an Bord befinden.“ An dieses strikte Verbot seien die Verfassungsorgane und damit auch der Gesetzgeber gebunden. Die SPD sei lediglich zu einer „sehr schmalen Grundgesetz-Änderung“ bereit. So könne der Abschuss eines Flugzeugs dann erlaubt werden, wenn sich an Bord ausschließlich Terroristen befänden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, kritisierte, Schäuble versuche das Verfassungsgericht „zu hintergehen“. Mit einem „Quasi-Verteidigungsfall“ würden „die Grenzen zwischen Kriminalitätsbekämpfung und Krieg verwischt“, sagte er der „Netzeitung“. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, warnte vor einer „Militarisierung der Innenpolitik“.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sprach von einem „permanenten Ausnahmezustand“, sollte sich Schäuble mit seinem Vorstoß durchsetzen.
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