Berlin - Wenn Flüchtlinge nach Deutschland kommen, haben sie oft alles verloren und sind dringend auf Hilfe angewiesen. Dabei kann eigentlich jeder irgendetwas tun.
Arbeit
Nach dreimonatigem Arbeitsverbot steht Flüchtlingen der Weg zur Arbeit prinzipiell offen, erläutert Pro Asyl. Dann brauchen sie allerdings noch eine Genehmigung der Ausländerbehörde. Ausnahme: Bestimmte Tätigkeiten wie Praktika und eine Berufsausbildung sind für Asylbewerber und Geduldete zustimmungsfrei, erklärt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Wer einen Flüchtling bei sich einstellen möchte, muss allerdings beachten, dass dieser in der Regel einen „nachrangigen“ Zugang zum Arbeitsmarkt hat. Das Arbeitsamt prüft, ob für die Stelle ein passender Bewerber aus Deutschland oder der EU infrage kommt. Über den Flüchtlingsrat kann aber jeder, der eine Stelle anbieten möchte, nach Ansprechpartnern fragen. Die Online-Plattform workeer.de hilft bei der Arbeitsvermittlung von Flüchtlingen.
Sprache
In etlichen Städten haben sich Initiativen gegründet, über die Ehrenamtliche Flüchtlingen Deutsch lehren. Oft sind das beispielsweise pensionierte Lehrer. Die müssen nicht unbedingt die Muttersprache der Flüchtlinge können – ideal ist aber, wenn andere Flüchtlinge dabei sind, die schon etwas Deutsch sprechen und die bei der Verständigung helfen. Im Internet lässt sich herausfinden, ob es bereits solche Initiativen im eigenen Umfeld gibt. Falls nicht, raten die Experten von Pro Asyl dazu, Kontakt zu einer Initiative in der weiteren Region herzustellen.
Unterkunft
Um Flüchtlinge bei sich aufzunehmen oder eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, gibt es zwei Wege: Zum einen kann er bei der zuständigen Behörde – meist das örtliche Sozialamt – den Wohnraum anbieten. Dann schließen Vermieter und Behörde einen Mietvertrag ab. Die Behörde entscheidet, welche Flüchtlinge einziehen und übernimmt die Kosten. Der zweite Weg: Wer beispielsweise eine Flüchtlingsfamilie kennt, die er aufnehmen möchte, kann direkt mit ihr einen Mietvertrag abschließen. Dafür muss sich der Flüchtling selbst bei der Behörde melden und einen Antrag stellen.
