KARLSRUHE - KARLSRUHE/DPA/AFP - Zum Auftakt der Verhandlung um die Bundestagsneuwahl haben die beiden klagenden Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) scharf kritisiert. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) verteidigte dagegen am Dienstag in Karlsruhe die Haltung seines Regierungschefs.
Nach Ansicht des Grünen-Bundestagsabgeordneten Werner Schulz täuscht sich der Bundeskanzler über das im Parlament tatsächlich vorhandene Vertrauen und die in den Medien veröffentlichten Stimmen. Bislang sei jeder Gesetzentwurf des Kanzlers von der Koalition unterstützt worden. Zudem dürfe die Bevölkerung „Geduld, Ausdauer und Vertrauen“ verlangen. Schulz warf dem Bundeskanzler eine „Flucht aus der Verantwortung“ und „pauschalen Argwohn“ vor. Die ebenfalls klagende SPD-Abgeordnete Jelena Hoffmann warf Schröder und der SPD-Führung vor, „Stimmung von oben“ für die Neuwahl erzeugt zu haben. Der Versuch, per Neuwahl aus einer schwierigen politischen Situation herauszukommen, sei „gefährlich populistisch“.
Nach Ansicht von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) müssen sich die Verfassungsrichter dagegen an der Einschätzung Schröders orientieren. Der Kanzler habe sich nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen einer Mehrheit für seine Politik nicht mehr sicher sein können. Schily verwies auf das Grundsatzurteil des Karlsruher Gerichts von 1983: „Das Gericht hat seine Überprüfungsmöglichkeiten selbst zurückgenommen und den Primat der Politik anerkannt.“
