KARLSRUHE - Fünf der acht Richter müssten im Sinne der Kläger votieren, um die Neuwahl zu kippen. Bei Stimmengleichheit gilt die Klage als abgelehnt.

Von Martin Oversohl

KARLSRUHE - Die Würfel sind gefallen, die Verfassungsrichter haben sich entschieden. Zwar bleibt ihr Urteil über Wohl und Wehe einer Bundestagsneuwahl noch hinter den Karlsruher Türen der Justiz verschlossen. Doch schon an diesem Donnerstag wird Vizepräsident Winfried Hassemer „im Namen des Volkes“ das Urteil verkünden.

Nach der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen und den kritischen Fragen an die Vertreter der beiden klagenden Bundestagsabgeordneten scheint die Tendenz des Zweiten Senats zumindest für Justizexperten sicher. Doch die Richter haben bereits früher in anderen Fällen mit überraschenden Entscheidungen von sich reden gemacht. Schon vor der so genannten Leseberatung stand für die höchsten deutschen Richter der Weg fest, auch über ein Urteil hatten sie – in groben Zügen – bereits befunden. Am Dienstag gaben die Juristen dieser Entscheidung über die Organklagen der beiden Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) noch den Feinschliff. An einem gemeinsamen Tisch wurde erneut um Formulierungen gerungen, wurden Ergänzungen gesetzt und umstrittene Vorschläge gestrichen.

Mit Spannung wird nun erwartet, ob sich die Richter des Zweiten Senats vielleicht doch gegen den politischen Trend und die aktuelle öffentliche Überzeugung wenden. Zwar will sich das Gericht – wenn es seine eigenen, vor gut 20 Jahren formulierten Maßstäbe heranzieht – nicht in die tagespolitische Lagebeurteilung einmischen. Dennoch könnten die Richter durch ihren Spruch nicht nur den Ruf in die Wahllokale auf das kommende Jahr verschieben. Sie könnten mit einer Grundsatzentscheidung zur Kanzlerkontrolle auch eine langfristige Weichenstellung vorgeben. Schnell würde dann die Kritik laut, die Juristen in den roten Roben mischten sich zu stark in das politische Geschäft ein.

Denn wie selten zuvor sind sich die große Mehrheit der gewählten Volksvertreter, der Kanzler und das Staatsoberhaupt einig, dass vorzeitig ein neuer Bundestag gewählt werden soll. Alle drei Organe erachten eine Neuwahl als das Beste für das Land.

Und auch für die Mehrheit der Verfassungsrichter im Zweiten Senat scheint klar, dass der Einfluss des Gerichts auf die Entscheidung des Bundespräsidenten beschränkt ist. „Soll das Gericht in eine Beweisaufnahme eintreten?“ hatte der Berichterstatter des Verfahrens, Udo Di Fabio, schon bei der mündlichen Verhandlung gefragt. Es sei nur schwer vom Senat zu überprüfen, ob der Bundeskanzler noch eine gesicherte Mehrheit besitze.

Mindestens fünf der acht Richterinnen und Richter müssen im Sinne der Kläger entscheiden, um die von Bundespräsident Horst Köhler angesetzte Neuwahl für verfassungswidrig zu erklären. Dies galt nach der mündlichen Verhandlung als unwahrscheinlich. Bei einem Gleichstand der Richterstimmen ist die Klage abgelehnt.