Hannover/Berlin - Vor dem Kabinettsbeschluss zum Integrationsgesetz mehrt sich Kritik am vorliegenden Entwurf. Der Deutsche Caritasverband und die Arbeiterwohlfahrt (Awo) warnten davor, dass der Gesetzentwurf die Integration nicht stärke, sondern behindere.
Der Entwurf für das Integrationsgesetz soll an diesem Mittwoch auf der Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg beschlossen werden. Der Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier (CDU) verteidigte am Dienstag erneut das Gesetz. Es gebe Menschen mit dauerhaftem Bleiberecht die Chance, schneller Teil der Gesellschaft zu werden, sagte er MDR Jump. Zugleich kündigte er an, dass in den Kommunen und Kreisen neue Beratungsstellen für Flüchtlinge geschaffen würden.
Die Caritas zeigte sich von den angekündigten Chancen für Flüchtlinge nicht überzeugt. „Flüchtlinge haben das Recht auf besonderen Schutz. Im geplanten Integrationsgesetz soll dieses Recht geschwächt werden. Damit erreicht der Gesetzentwurf das Gegenteil von dem, was das ursprüngliche Ziel war – nämlich die Integration von Flüchtlingen zu fördern“, kritisierte Caritas-Präsident Peter Neher.
Kurse fehlen
Bislang sei anerkannten Flüchtlingen eine auf Dauer angelegte Bleibeperspektive gegeben worden. Mit dem neuen Integrationsgesetz werde das schwieriger, da Flüchtlinge für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ihren Lebensunterhalt selbst sichern müssten, klagte Neher. Auch fehle es weiter an ausreichend Sprach- und Integrationskursen.
Dem Gesetz zufolge sollen Flüchtlingen, die Integrationsmaßnahmen ablehnen, künftig Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz gekürzt werden. Zudem soll Asylbewerbern ein Wohnsitz zugewiesen werden können. Die Entscheidung über die Art der Wohnsitzauflage soll bei den Ländern liegen.
FDP-Parteichef Christian Lindner sieht in dem Gesetz zwar eine Reihe von nötigen Verbesserungen. Das reiche aber schlicht nicht, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ und forderte ein Einwanderungsgesetz, das Zuwanderung anhand des Fachkräftebedarfs steuere.
Die kommunalen Spitzenverbände appellierten an die Bundesländer, die im Integrationsgesetz geplante Wohnsitzzuweisung für Flüchtlinge umzusetzen. „Wenn Flüchtlingen ein geeigneter Wohnsitz zugewiesen werden kann, wird Integration besser steuerbar“, sagte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Eva Lohse (CDU). „Gleichzeitig schützt die Wohnsitzauflage Städte vor Überforderungen bei Integrationsaufgaben und hilft, soziale Brennpunkte zu vermeiden.“
Status Quo einfrieren
Nach Ansicht des niedersächsischen Landkreistages dürfe die Wohnsitzauflage hingegen auf keinen Fall dazu genutzt werden, Flüchtlinge umzusiedeln, um so die Überalterung und Entvölkerung ländlicher Regionen zu stoppen.
Eine Wohnsitzauflage dürfe kein arbeitsmarkt- oder strukturpolitisches Instrument sein, sagte Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer: „Sie beschneidet die persönliche Freiheit des Einzelnen und ist deshalb nach europäischem Recht nur zulässig, wenn sie die Integration befördert.“
Er halte es aber für sinnvoll, den Status Quo einzufrieren: „Alle Asylbewerber, die staatliche Unterstützungsleistungen beziehen, sollen dort bleiben, wo sie jetzt leben“, forderte Meyer. Dadurch könne verhindert werden, dass sie Verwandten oder Freunden in die großen Ballungszentren folgten und dort Subkulturen entstünden.
