MüNCHEN - Die Niedersachsen haben noch rund zwei Wochen Zeit, bis die Sommerferien losgehen, in Nordrhein-Westfalen startet die Reisewelle schon an diesem Wochenende. Kilometerlange Staus auf den Autobahnen machen den Weg in den lang ersehnten Urlaub häufig zur Qual. Endlich im Ausland angekommen, wartet dann eine ganz andere Gefahr auf Deutschlands Autofahrer: neue Regeln, neue Gesetze.
Vorab informieren
„Vor allem über das Tempolimit in anderen Ländern sollten sich die Reisenden vorher gut informieren“, empfiehlt Katharina Bauer, Ansprechpartnerin für Recht im Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC). Das gehe sowohl auf der Internetseite des Unternehmens, aber auch überall im Internet.
Auf Europas Straßen sind die Regeln und Gesetze sehr unterschiedlich. Deswegen sind viele Deutsche Verkehrssünder, ohne es zu wissen. Besonders in skandinavischen Ländern drohen hohe Strafen. In Norwegen müssen Raser mit einem Bußgeld von Minimum 465 Euro rechnen. In Österreich reicht das Strafmaß sogar bis zu einer Höhe von 2180 Euro.
Bei dem Überfahren einer roten Ampel ist Norwegen mit 670 Euro an der Spitze des Strafmaßes. Und wer sich in Oslo, Trondheim oder Molde betrunken hinter das Steuer setzt, dem droht eine Strafe von mindestens 770 Euro – in Einzelfällen sogar das Gefängnis. Drakonischer ist da nur Italien: Dort wird dem Fahrer, sofern der Eigentümer am Steuer saß, ab einem Promillewert von 1,5 sogar das Fahrzeug enteignet.
In Norwegen und Schweden, aber auch in den osteuropäischen Ländern liegt die Promille-Grenze für Alkoholfahrten bei 0,2. In Kroatien, Rumänien, Slowakei, Tschechien oder Ungarn können diejenigen, die sich nicht an das Gesetz halten, mit Sanktionen bis zu 1300 Euro rechnen.
„Licht an“ heißt es in einigen Ländern – und zwar am Tag. Während in Deutschland seit 2005 die freiwillige Regel des Tagfahrlichtes gilt, warten in Portugal oder Dänemark sowie 15 weiteren europäischen Ländern Strafen ab etwa 60 Euro. Auch hier sind die Norweger Spitzenreiter: 180 kostet das Fahren ohne Licht.
Warnweste dabei haben
Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben, wird aber auch für Privatleute empfohlen. In Portugal muss für die fehlende Warnweste tief in die Tasche gegriffen werden – ein Bußgeld zwischen 120 und 600 Euro ist zu erwarten. In elf weiteren europäischen Ländern droht der Griff ins Portemonnaie.
Und die Verkehrsverstöße im Ausland haben auch in Deutschland Konsequenzen. Seit 2010 werden nicht bezahlte Bußgelder hierzulande vollstreckt. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Justiz in Bonn. Dort sind im vergangenen Jahr mehr als 2800 Ersuche eingegangen – meist aus den Niederlanden.
