Hannover - In Niedersachsen gibt es bereits seit dem Jahr 2000 ein Krebsregister. Die flächendeckende Krebsregistrierung erfolgt seit 2003. Um die Datenlage weiter zu verbessern, arbeitet die CDU/FDP-Landesregierung derzeit an einer Neufassung des Krebsregistergesetzes. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums soll dabei die freiwillige Meldung durch Ärzte, die eine Einwilligung des Patienten zur Weitergabe von Daten voraussetzte, abgelöst werden durch eine Meldepflicht. Das heißt, die Ärzte müssen die Daten automatisch weitergeben, der Patient bekommt aber ein Widerspruchsrecht.

Die Neuregelung soll nach Angaben von CDU-Fraktionsvize Heidemarie Mundlos auch die „Verzahnung und Kommunikation mit den Krebsregistern anderer Länder“ verbessern sowie eine Analyse bei Verdacht auf Krebshäufung ermöglichen.

„Unser Ziel ist es, die regionale und zeitliche Krebshäufung zu erkennen“, sagte Ministeriumssprecherin Heinke Traeger. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode vom Landtag verabschiedet werden. Die SPD warf Gesundheitsministerin Aygül Özkan (CDU) Versagen vor. Der Landtag habe sie bereits im April 2011 aufgefordert, einen Gesetzentwurf für eine Krebsmeldepflicht zu erarbeiten, erklärte die SPD-Abgeordnete Petra Tiemann. Passiert sei seitdem aber nichts.