Oldenburg - Es ist einer der größten Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte, das Interesse der Medien ist entsprechend groß. So begleiteten nicht nur regionale Medien wie diese Zeitung den ersten Prozesstag, sondern auch Vertreter von überregionalen Medien wie ZDF, Welt und Sat.1 waren bereits am frühen Dienstag vor Ort. Auch einige internationale Medien wie zum Beispiel Associated Press (AP) oder Agence France-Presse (AFP) kamen zum Prozessauftakt in die Weser-Ems-Halle. Menschen auf der ganzen Welt – in den USA, Großbritannien, Frankreich und Russland – interessieren sich für den Fall Högel.

Doch wie ist es, als Journalist solch einen Prozess zu begleiten? An welche Regeln müssen Journalisten sich halten? Wir geben einen Einblick in unsere Arbeit.

Welche Medien dürfen vom Prozess in der Weser-Ems-Halle berichten

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Zugelassen sind alle Journalisten, die sich für den Prozess akkreditiert haben. Das heißt, dass sie sich angemeldet haben und vom Gericht zugelassen wurden. Sie müssen am Eingang einen Ausweis des Landgerichts Oldenburgs vorzeigen. Wie alle Zuschauer passieren sie eine Sicherheitsschleuse.

Was dürfen die Journalisten mit in den Saal der Weser-Ems-Halle nehmen

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Sie dürfen ihr Arbeitsmaterial mit in den Saal nehmen, das heißt Stifte, Blöcke, Laptops und Handys. Dabei müssen sie sich jedoch an ein paar Regeln halten. Sie müssen ihre Handys ausschalten, und Laptops dürfen sie nur im Offline-Modus verwenden. Das bedeutet, dass sie während der Verhandlung mitschreiben, aber ihre Texte nicht direkt aus dem Gerichtssaal verschicken dürfen. Das ist nur außerhalb des Saals erlaubt, also im extra eingerichteten Presseraum in der Weser-Ems-Halle. Dort verbringen die Journalisten dann die Prozesspausen, arbeiten an ihren Texten und sprechen Kommentare in Mikrofone.

Darf man während des Prozesses fotografieren oder filmen

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Nein, das ist während der Verhandlung nicht erlaubt. Für den Prozess zugelassene Fotografen dürfen an allen Verhandlungstagen nur etwa 15 Minuten vor Sitzungsbeginn im Saal fotografieren.

Dürfen die Medien Aufnahmen von Niels Högel zeigen

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Ja, der Ex-Krankenpfleger muss nicht gepixelt, also unkenntlich gemacht werden. Allerdings hielt er sich beim Prozessauftakt – wie schon bei den vorherigen Prozessen – eine Mappe vors Gesicht.

Darf man Fotos der Nebenkläger zeigen

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Nein, bei Film- oder Bildaufnahmen der Nebenkläger müssen ihre Gesichter unkenntlich gemacht werden – es sei denn, der Nebenkläger hat zugestimmt, dass die Aufnahmen ungepixelt veröffentlicht werden können.