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Preisexplosion trifft gerade Einkommensschwache wie beispielsweise Hartz–IV-Empfänger. Das sagt Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands.
FRAGE:
Durch die Energiewende werden die Strompreise erheblich steigen. Wie hart trifft es einkommensschwache Privat-Haushalte?
SCHNEIDER
: Grundsätzlich verhält es sich wie bei allen indirekten Steuern. Je niedriger das Haushaltseinkommen, desto höher die relative Belastung. Zum einen ist bei allen Energiesparbemühungen eine natürliche Untergrenze des Konsums gesetzt – ganz auf Strom verzichten kann man nicht. Gerade bei einkommensschwachen Haushalten kommt dazu, dass keine Reserven bestehen, um energiesparendere Verbrauchsgeräte anzuschaffen.
FRAGE:
Mittlerweile gibt es schon den Begriff „Stromnotfälle“. Was steckt dahinter für eine Entwicklung?
SCHNEIDER
: Seit 2008 ist der Strompreis um über 20 Prozent gestiegen. Immer mehr Menschen können ihre Stromrechnung nicht bezahlen und werden durch Nachforderungen in die Schulden getrieben. 2010 wurde nach Angaben der Verbraucherschutzzentralen rund 600 000 Haushalten bundesweit der Strom abgestellt.
FRAGE:
Können Hartz-IV-Empfänger diese Mehrkosten abpuffern?
SCHNEIDER
: Der karge Hartz IV-Regelsatz von 374 Euro für einen Erwachsenen lässt keinen Spielraum zu. Die Preisexplosion auf dem Energiemarkt wird im aktuellen Regelsatz für Hartz IV-Empfänger nicht berücksichtigt.
FRAGE:
Müssten die Hartz-IV-Sätze nicht präventiv angepasst werden mit einer speziellen „Stromklausel“?
SCHNEIDER
: Vernünftig wäre eine Regelung analog der Wohn- und Heizkosten. Stromkosten müssten in voller Höhe vom Jobcenter übernommen werden.