Karlsruhe/Berlin - Der zweite Anlauf für ein Verbot der NPD ist gescheitert. Doch die rund zweistündige Begründung des Bundesverfassungsgerichts hat es in sich.

Wie begründet Karlsruhe die Entscheidung

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Für das Bundesverfassungsgericht ist es „ausgeschlossen“, dass die NPD mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen Mitteln derzeit ihre Ziele erreichen kann. Da es keine „konkreten Anhaltspunkte“ gebe, dass die NPD Erfolg haben könne, lehnt der Zweite Senat einstimmig den Antrag des Bundesrates ab. Im Urteil wird auch festgehalten, dass es keines „präventiven Schutzes“ der Verfassung durch ein Verbot bedürfe.

Ist die NPD also nicht verfassungsfeindlich

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Doch – und laut Urteil sogar eindeutig: Die Partei „vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept“. Sie wolle einen „an der ethnisch definierten Volksgemeinschaft ausgerichteten autoritären Nationalstaat“ errichten und missachte dabei die Menschenwürde.

Setzt Karlsruhe mit dem Urteil neue Maßstäbe

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Ja, es weicht von seiner Argumentation beim bislang letzten Parteiverbot – das der KPD 1956 – deutlich ab. Damals galt, dass ein Verbot auch dann möglich ist, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht besteht, ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft zu verwirklichen. Davon weicht der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts jetzt ab und orientiert sich dabei an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nach dessen Auffassung brauche die Partei „eine echte Chance“ auf politische Macht.

Welche Auswirkungen hat das Urteil für die NPD

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Die Partei jubiliert, NPD-Chef Frank Franz hofft auf Zulauf. Denn wegen des drohenden Verbots sei die Partei jahrelang nicht gewählt worden, ist in keinem Landtag mehr vertreten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte aber gegenüber dieser Zeitung, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. „Das ist jetzt zwingend notwendig. Die Fraktionen im Bundestag sollten sich schnell mit dieser Frage beschäftigen.“ Notwendig wäre dafür eine Grundgesetzänderung. Auf die Möglichkeit hat das Gericht ausdrücklich verwiesen.

Wie reagieren Bund und Länder auf das Urteil

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„Das ist nicht das von den Ländern erhoffte Ergebnis“, sagte Markus Ulbig (CDU) aus Sachsen, Vorsitzender der Innenministerkonferenz. Es sei „bedauerlich“, dass es nicht für ein Verbot gereicht habe, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) begrüßte zumindest, dass das Gericht die NPD als verfassungsfeindlich einstufte. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gab zu bedenken: „Kein Verbot allein beseitigt Ausländerfeindlichkeit und Rassismus.“