Berlin - Die Erbschaftsteuer steht nicht zum ersten Mal auf dem Prüfstand beim Bundesverfassungsgericht. Mit nur rund fünf Milliarden Euro pro Jahr steuert sie nicht einmal ein Prozent des Steueraufkommens bei. Dennoch taucht die Erbschaftsteuer in jeder Debatte auf, wenn es um eine stärkere Belastung Vermögender geht.

Worum geht es in der Verhandlung

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Diesmal um das seit 2009 geltende Erbschaftsteuer- und Schenkungsrecht. Damals mussten – auch auf Druck der Karlsruher Richter – Betriebsvermögen und Immobilien höher bewertet werden. Mit der sehr mühsam ausgehandelten Reform wurden aber neue Privilegien, Freibeträge und unterschiedliche Steuersätze geschaffen. Firmenerben können von Steuern befreit werden, wenn sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und ein Großteil des Betriebsvermögens in der Produktion gebunden ist.

Warum landete die Reform erneut in Karlsruhe

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Der Bundesfinanzhof (BFH) erachtete das Erbschaftsteuerrecht 2012 als verfassungswidrig. Die obersten Finanzrichter stoßen sich an der ungleichen Besteuerung von Privat- und Betriebsvermögen. Die Regeln gelten als missbrauchsanfällig. Generell müssen Verschonungsregeln dem Gemeinwohl dienen und „zielgenau“ sein.

Gibt es denn Schwächen im Gesetz

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Durchaus. Schwierig gestaltet sich vor allem die Abgrenzung zwischen Betriebs- und Verwaltungsvermögen. Problematisch sind die Vergünstigungen für die vielen Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern. Sie stellen etwa 90 Prozent der Firmen. Für viele ist die zentrale Bedingung der Begünstigung, die Lohnsummenregel, nicht anwendbar. Die Begründung des Privilegs wird zumeist nicht überprüft, da diese Firmen weniger als 20 Mitarbeiter haben. Scheineinlagen oder Scheinfirmen sind Tür und Tor geöffnet.

Wurden die Schlupflöcher nicht geschlossen

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Es wurden Modelle gestoppt, bei denen Vermögen in ein Unternehmen eingebracht wird, um Abgaben an den Fiskus in „Cash GmbHs“ zu umgehen. Die Privilegien für Betriebsvermögen konnten so auch für Geldvermögen ausgenutzt werden. Jetzt gibt es höhere Hürden.

Wie könnte Karlsruhe entscheiden

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Ein Urteil wird im Herbst erwartet. Möglich ist eine Bestätigung des Gesetzes, vielleicht aber mit Einschränkungen. Wird es abgelehnt, stellt sich die Frage, ob das Gesetz noch zu reparieren ist.

Was, wenn das Gesetz komplett gekippt wird

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Unternehmen wären nicht über Nacht in ihrer Existenz gefährdet. Familienunternehmer würden aber abhängiger von Kapitalgebern. Ausländische Investoren könnten mittelständische Weltmarktführer übernehmen. Wird die Verschonung komplett gekippt, könnte es aber auch allgemein niedrigere Steuertarife bei breiterer Bemessungsgrundlage geben.