HUDE - „Eine Änderung der Amtsgerichtszuständigkeit für Hude ist weiterhin nicht notwendig!“ Der Huder Ratsherr Jörg Kreusel gibt sich kämpferisch, nachdem er vom Beschluss des Landkreises erfahren hat, dem „Justizverein Landkreis Oldenburg e.V.“ beizutreten. „Trotz ablehnenden Beschlusses des Huder Gemeinderates vom 28. Juni 2006 steigt somit die Wahrscheinlichkeit, dass die Gemeinde Hude leider dem Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Wildeshausen zugeschlagen wird“, sagt Kreusel.

Auf seinen Antrag hin hatte sich der Rat der Gemeinde Hude mit großer Mehrheit „gegen eine Verlagerung der Amtsgerichtszuständigkeit von Oldenburg nach Wildeshausen“ ausgesprochen. Zur Begründung wurde auf die gewachsenen Strukturen und bewährten Zuständigkeiten in Oldenburg sowie auf den finanziellen und zeitlichen Aufwand, wenn alle Amtsgerichtstermine in Wildeshausen stattfinden würden. Auch der unzureichende öffentliche Personennahverkehr von Hude nach Wildeshausen wurde kritisiert.

Zur Zeit werden die Gemeinden Hude, Hatten und Wardenburg vom Amtsgericht in Oldenburg betreut. Der Justizverein strebt die „Einräumigkeit” bei den Gerichtsbezirken an. Für den Bereich des Landkreises soll nur noch das Wildeshauser Amtsgericht zuständig sein.

„Der Landkreis Oldenburg hat sich nun auf die Seite des Wildeshauser Justizvereins geschlagen, was angesichts von gegenteiligen Stellungnahmen, etwa der Wardenburger Anwaltschaft oder des Huder Ratsbeschlusses, durchaus verwundert“, schreibt Kreusel in einer Pressemitteilung.

Da sich der Landkreis Oldenburg mit seinem Beitritt zum Wildeshauser Justizverein „leider festgelegt zu haben scheint“, fordert Ratsherr Kreusel Bürgermeister Axel Jahnz auf, mit dem Landkreis Oldenburg und insbesondere direkt mit dem letztendlich zuständigen Niedersächsischen Justizministerium Kontakt aufzunehmen, um die Amtsgerichtszuständigkeit für die Gemeinde Hude in Oldenburg zu belassen.

Jahnz hingegen möchte sich in der Angelegenheit nicht an vorderster Front engagieren. Der Bürgermeister befinde sich in einer „Zwickmühle“. Zum einen unterstützt er den Ratsbeschluss, da er dem offensichtlichen Bürgerwillen nicht widersprechen möchte. „Andererseits möchte ich auch den Landkreis nicht schwächen“, so Jahnz weiter. Grundsätzlich sei er ein „Befürworter der Einräumigkeit der Verwaltung“, hatte er schon während der Ratssitzung vom 28. Juni 2006 verlautbaren lassen.