HUDE - Gerade in der jetzigen Jahreszeit wird die Mittagsruhe durch Gartenarbeiten immer wieder beeinträchtigt. Aus diesem Anlass weist die Gemeindeverwaltung daraufhin, dass in Hude eine Gefahrenabwehrverordnung gilt, die auch Regelungen zur Mittagspause umfasst. Hiernach sind in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr Arbeiten, die mit erheblicher Geräuschentwicklung einhergehen, zu unterlassen. Dieses gilt auch für den Betrieb von Rasenmähern. Die Gemeinde, heißt es in einer Pressemitteilung, möchte, dass Gartenarbeiten außerhalb der Mittagsruhe durchgeführt werden. Auch Nachfragen hinsichtlich einer Wahrung der Nachtruhe seien an die Gemeinde herangetragen worden. Laut Verordnung ist die Nachtruhe ab 20 Uhr einzuhalten. Ab diesem Zeitpunkt gilt die gleiche Vorgabe im Hinblick auf die Nutzung von Maschinen und Rasenmähern.

Wer Einsicht in die Gefahrenabwehrverordnung nehmen möchte, kann sich an die Gemeinde wenden. Ansprechpartner ist Uwe Schubert: 04408/921332.