Hude - Der Huder Verwaltungsausschuss hat beschlossen, dass die Gebühren für Krippen und außerschulische Betreuung während der Zwangsschließung nicht erhoben werden. Die für März abgebuchten Beträge werden am Ende des Zeitraumes der Schließung spitz abgerechnet, und erstattet, oder mit zukünftigen Gebühren verrechnet. Gezahlte Krippengebühren für April werden erstattet und vorliegende Lastschriftmandate über die Betreuungskosten in den Kitas ausgesetzt.