HUDE - HUDE/LD - Die Gemeinde Hude weist darauf hin, dass vom 1. April bis 15. Juli Leinenzwang für Hunde in Feld und Forst bestehe. Er umfasst auch die Wege und Straßen, die an Grünflächen, Weiden und Wäldern entlangführen, beziehungsweise durch sie hindurch. Der Leinenzwang sei vor allem zum Schutz der wild lebenden Tiere in der Brut- und Setzzeit gedacht, insbesondere in den durch die Untere Naturschutzbehörde ausgewiesenen Naturschutzgebieten, so die Gemeinde. Hierzu zählen beispielsweise das Gelände rund um den See am Hochmoorweg und Preußenweg. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Gemeinde kündigt Kontrollen an. Weitere Informationen unter 04408/921329.