HUDE - HUDE/LD - Die Aktionsgemeinschaft für Hude (AGfH) weist auf gesetzliche Regelungen zum Schutz frei lebender Tiere während der Brut- und Setzzeit hin. Danach sind Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine zu führen. Verstöße werden mit hohen Geldstrafen geahndet. Die AGfH hofft, dass Bürger, die einen Verstoß beobachten, couragiert genug sind, die Hundehalter auf den Leinenzwang hinzuweisen. Auch wird darauf hingewiesen, dass Naturschutzgebiete wie zum Beispiel das Holler Moor nur auf den ausgewiesenen Wegen betreten werden dürfen.