HUDE - HUDE/KOS - Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund soll rechtlich prüfen lassen, ob das Land Niedersachsen nicht wenigstens die Hälfte der Kindergartengebühren im letzten Jahr vor der Einschulung tragen muss. Dies hat die LBfH-Fraktion im Rat der Gemeinde Hude in einem Brief an den kommunalen Spitzenverband beantragt. Wie bereits ausführlich am 1. März berichtet, leitet die Wählergemeinschaft diese Verpflichtung aus der Niedersächsischen Verfassung („Die Bildung ist eine originäre Aufgabe des Landes“) und aus dem Orientierungsplan für die Kindertagesstätten ab, in dem der Bildungsauftrag für Kindertagesstätten beschrieben wird.
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