HUDE - HUDE/KOS - Die Gemeinde Hude bittet alle Hundehalter, in der Brut- und Setzzeit die Vorschriften zur Anleinpflicht zu beachten. Danach dürfen vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in Waldgebieten und der freien Wildbahn nicht unangeleint „Gassi geführt“ werden. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Tierwelt und wird leider immer wieder missachtet. Auch Bereiche wie die Moorwege zwischen Königstraße und Klosterweg gehören zu diesen geschützten Bereichen.

Die Aktionsgemeinschaft für Hude (AGfH) hat bereits früher wiederholt auf diese Vorschriften hingewiesen. Leider sei immer wieder festzustellen, dass nicht alle Hundehalter das Thema ernst genug nähmen. Auch Hinweisschilder fänden keine Beachtung oder seien schon zerstört worden. Die AGfH will deshalb neue Schilder aufstellen.

Die besonderen Vorschriften in der Brut- und Setzzeit sollen zum Schutz der Tierwelt beitragen. Die Beschädigung von Nestern soll vermieden werden, auch sollen Rehkitze und andere Jungtiere nicht aufgescheucht oder gar gerissen werden.

Sollten im Rahmen von Ortsterminen frei laufende Hunde mit ihren Haltern festgestellt werden, muss mit einer sofortigen Bußgeldfestsetzung gerechnet werden, so die Gemeindeverwaltung. Insofern liege es auch im Interesse der Hundehalter, die Vorschriften einzuhalten. Das gedeihliche Miteinander zwischen wild lebenden Tieren und Haustieren müsse im Gleichgewicht bleiben.

Bei Fragen zu dieser Thematik steht im Rathaus Fokko Heyn unter 04408/9213-29 zur Verfügung.