Hude - Auf den bunten Lichterglanz an Silvester freuen sich so manche schon das ganze Jahr. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht in einem Fiasko endet, hat die Gemeindeverwaltung einige Sicherheitshinweise für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zusammengestellt.

Fokko Hein vom Ordnungsamt der Gemeinde Hude weist drauf hin, dass das Anzünden von Feuerwerkskörpern, Knallern und Raketen „wegen der besonders hohen Brandgefahr am 31. Dezember und am 1. Januar in einem Umkreis von 200 Metern zu stroh- und reetgedeckten Häusern und Gebäuden verboten ist und unterbleiben muss“.

Das haben die Erfahrungen der Feuerwehrkameraden vom Neujahrsmorgen vergangener Jahre gezeigt, so Hein. Die Besitzer von stroh- und reetgedeckten Häusern und Gebäuden konnten von Glück sagen, dass ihr Zuhause nicht durch im Dach feststeckende Feuerwerksraketen abgebrannt ist.

Wie die Feuerwehr mitteilt, ist ein stroh- und reetgedecktes Dach, das Feuer gefangen hat, fast nicht mehr zu retten. Auch wird dann die Frage grob fahrlässigen Handelns durch die Brandschutzversicherung geprüft werden.

Darüber hinaus ist zum einen „das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bahnhofstunnel im Ortsteil Hude“ aufgrund einer erlassenen allgemeinen Anordnung verboten. Festgestellte Zuwiderhandlungen würden entsprechend bestraft, warnt Hein. Er weißt ebenfalls darauf hin, dass das „Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf Spielplätzen“ untersagt ist.

Auch generelle Vorsichtsmaßnahmen hat die Gemeinde zusammengestellt. Es gilt, dass Feuerwerkskörper, die abgebrannt werden, mit dem Zulassungszeichen „BAM“ gekennzeichnet sein sollten. Außerdem ist nach dem Zünden des Feuerwerkes ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Um Unglücke zu vermeiden, sollten Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

Generell gilt, dass Feuerwerkskörper niemals von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern gezündet oder herunterworfen werden dürfen. Es ist wichtig, nicht auf Menschen oder Tiere zu zielen. Außerdem dürfen Blindgänger nicht erneut angezündet werden.

In Notfällen, bei Verletzungen und Bränden ist sofort die Feuerwehr beziehungsweise der Rettungsdienst über t  112 zu verständigen.

In Niedersachsen ist die Verwendung von sogenannten Himmelslaternen aus Brandschutzgründen verboten. Kommt es dadurch zu einem Brandunglück, kann dies als „fahrlässige Brandstiftung“ geahndet werden – genauso wie bei Reetdachhäusern. Der Verursacher würde für entstandene Schäden haften müssen.

Bei Fragen stehen der Gemeindebrandmeister Frank Hattendorf ( t  04484/1616) und die Gemeindeverwaltung ( t  04408/921329) zur Verfügung.