WüSTING - Mit seiner Prognose lag der Anwalt der Sportfreunde Wüsting-Altmoorhausen, Roland Pieper, richtig: Der Griff in die Vereinskasse werde für die frühere Geschäftsstellen-Mitarbeiterin eine „empfindliche Strafe“ zur Folge haben, hatte er im April vorigen Jahres prophezeit. Das Amtsgericht Oldenburg hat die Frau nun zu einer 19-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das teilte Gerichtssprecher Rolf Lübben mit. Das Urteil sei bereits rechtskräftig geworden, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hätten es akzeptiert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die ehemalige Geschäftsstellen-Mitarbeiterin in einem Zeitraum von vier Jahren Vereinsgelder veruntreut hatte – aufgeflogen waren die Machenschaften, als sie im Sommer 2006 ihr Amt einer Nachfolgerin übergab. Die Schwere der Tat ergab sich für das Gericht aus dem langen Zeitraum der Manipulationen. Dabei habe die Angeklagte nach Ansicht des Richters nicht aus einer Notlage heraus gehandelt, informierte Lübben. Der früheren Geschäftsstellen-Leiterin konnten 53 Fälle nachgewiesen werden. Insgesamt hatte sie 46 381,30 Euro in die eigene Tasche umgeleitet. Nach umfangreichen Recherchen der Sportfreunde hat sie dem Verein indes die komplette Summe zurückgezahlt.
Weitreichende berufliche Konsequenzen hat die Verurteilung für die Ex-Vereinsmitarbeiterin, die bei der Huder Gemeindeverwaltung beschäftigt ist, nicht. Bürgermeister Axel Jahnz unterrichte den Verwaltungsausschuss in der vorigen Woche über den Ausgang des Verfahrens. Einer von Kurt Bisanz (Liberale Bürgervertretung für Hude) geforderten Entlassung kam Jahnz indes nicht nach. „Ich habe eine Kündigung erwartet. Die Mitarbeiterin hat dem Ansehen der Gemeinde in der Öffentlichkeit geschadet“, findet LBfH-Fraktionschef Bisanz, der gleichzeitig als Ehrenvorsitzender der Sportfreunde Wüsting-Altmoorhausen fungiert. Während Bisanz der Ansicht ist, nach der Hauptsatzung der Gemeinde wäre der Verwaltungsausschuss in diesem Fall entscheidungsbefugt gewesen, meint Jahnz, die Entscheidung falle alleine in seinen Zuständigkeitsbereich. Überdies lehnte er es ab, Personalangelegenheiten öffentlich zu kommentieren.
Eine Privatklage des Vereins wegen des entstandenen Zinsschadens stehe noch im Raum, berichtete Bisanz.
