Herr Wenzel, mal wieder gibt es Streit um die rechtliche Einordnung von Gorleben. Warum?
WenzelAls die Debatte über das Standortauswahlgesetz zur Suche nach dem bestmöglichen Ort für die sichere Lagerung von hochradioaktivem Atommüll begann, haben insbesondere diejenigen, die sich für einen Verbleib Gorlebens im Auswahlverfahren eingesetzt haben, immer wieder von der sogenannten „weißen Landkarte“ gesprochen. Dringend notwendig ist eine Regelung, die sicherstellt, dass auch in anderen Teilen der Republik keine Überplanung möglicher Standorte erfolgt. Auch dort muss gelten, dass Regionen nur nach den Vorgaben des Standortauswahlgesetzes aus dem Suchraum ausscheiden können. Niedersachsen drängt darauf, dass die Bundesregierung zugleich mit einer solchen Regelung auf die Veränderungssperre für Gorleben verzichtet und den Antrag zurückzieht.
Mittlerweile wird erste Kritik an der Arbeit der Atomkommission laut. Teilen Sie die Skepsis?
WenzelEs gab den großen Zweifel, dass die Kommission überhaupt zustande kommt, und es gibt große Zweifel, ob sie gute Ergebnisse vorlegen wird. Ich würde sagen: Es ist wie bei einer Expedition. Nur, wer gar nicht erst aufbricht, kann sicher sein, dass er nicht ankommt. Wir sind aufgebrochen, wir sind unterwegs, und wir haben eine Chance, ans Ziel zu kommen – oder zumindest ein entscheidendes Zwischenziel zu erreichen.
Also weitermachen?
WenzelEs hat bislang noch kein vergleichbares Gremium gegeben, in dem sowohl Vertreterinnen und Vertreter von Industrie und Umweltverbänden, Regierungs- und Oppositionspolitik, Bund und Ländern, Gewerkschaften, Wissenschaft und Religionsgemeinschaften auf Augenhöhe miteinander beraten haben. Eine Alternative zum Prinzip der konsensorientierten demokratischen Debatte und Beschlussfassung ist beim Thema der Atommülllagerung nicht vorstellbar.
Niedersachsen will mit dieser Atomkommission weitermachen?
WenzelFür Niedersachsen hat die Arbeit jetzt schon Fortschritte gebracht – mit dem gesetzlich festgelegten Stopp der Transporte nach Gorleben, mit der Feststellung, dass die Notwendigkeit der Rückholbarkeit und Bergbarkeit des Mülls nicht mehr infrage gestellt wird, und mit der grundsätzlich akzeptierten Einbeziehung der anderen Bundesländer bei der Lastenteilung.
Was passiert, wenn die Kommission scheitert?
WenzelIch weiß es nicht. Aber mir fehlt die Fantasie, um eine Vorstellung dafür zu entwickeln, dass ein Scheitern der Suche von Vorteil für unser Land sein könnte.
