Herr Pape, derzeit weisen die Banken, Sparkassen, Kreditinstitute oder Versicherungen ihre Kunden darauf hin, dass eventuell anfallende Kirchensteuer auf Kapitalerträge seit dem 1. Januar dieses Jahres automatisch einbehalten werden. Was steckt dahinter?
PapeBetroffen ist die Steuer, die für Kapitalerträge, also zum Beispiel für Zinsen von Kapitalvermögen, anfällt. Dabei gibt es einen Freibetrag: Solange die Erträge aus dem Kapital unter 801 Euro für Alleinstehende beziehungsweise unter 1602 Euro für Ehegatten bleiben, fallen dafür weder Steuern noch Kirchensteuer an. Für Kapitalerträge, die über dem Freibetrag liegen, fallen Kirchensteuern an, nämlich neun Prozent auf die staatliche Kapitalertragssteuer. Zuviel einbehaltene Steuer wird über die Einkommenssteuererklärung zurückerstattet.
Es handelt sich also nicht um eine neue oder gar zusätzliche Kirchensteuer?
PAPEEs gibt keine neue Steuer und keine Steuererhöhung – es handelt sich ausschließlich um eine Umstellung des bisherigen Verfahrens.
Wie funktioniert denn das neue Verfahren?
PAPEDie fällige Kapitalertragssteuer wird direkt von den Banken an die Finanzämter abgeführt. Für die Kirchensteuer musste jeder bisher selbst einen Antrag stellen. Und dies ist jetzt anders, das ist neu: Die Banken und Sparkassen bekommen in verschlüsselter Form mitgeteilt, dass Sie der evangelischen Kirche angehören. Daraufhin kann die Kirchensteuer für die oldenburgische Kirche jetzt automatisiert an die Finanzverwaltungen weitergeleitet werden.
Weiß künftig meine Bank, zu welcher Kirche ich gehöre?
PAPEDie Bank-Mitarbeiter werden nicht sehen können, welcher Religionsgemeinschaft ihre Kunden angehören. Wer aber trotzdem nicht möchte, dass seine Informationen an die Banken weitergeleitet werden, kann dem Verfahren widersprechen. Jeder ist dann verpflichtet, wie bisher bei der Steuererklärung die entsprechenden Angaben zu machen.
Hartmut Pape ist Leiter der Finanzabteilung beim Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Nähere Informationen zum neuen Verfahren gibt es unter (0441) 77 01 22 30 oder per Mail: steuer-okr@ev-kirche-oldenburg.de
