Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass rund ein Drittel aller Hartz-IV-Betroffenen psychisch krank ist. Ist dieser Befund für Sie überraschend?
AltFür die, die mit Arbeitslosen und unseren Mitarbeitern in den Jobcentern in Kontakt sind, ist der Befund nicht überraschend. Wir haben eine Verschiebung von Menschen, die körperbehindert sind, hin zu Menschen, die psychisch beeinträchtigt sind. Früher war Arbeit mit physischer Anstrengung verbunden. Heute haben wir eher psychische Belastungssituationen in der Arbeitswelt. Und ebenso kann natürlich auch Arbeitslosigkeit Depressionen und andere psychische Erkrankungen auslösen oder verstärken.
Und wie gehen Sie als das für Hartz IV verantwortliche Vorstandsmitglied in der Bundesagentur damit um?
AltWir fühlen uns von dieser Studie herausgefordert, dieses Thema noch intensiver zu bearbeiten als bisher. Im Zentrum steht die Frage: Erkennen wir die psychischen Probleme auch, die ein Mensch hat? Dafür brauche ich einen geschulten Blick.
Wie sieht das im Alltag eines Jobcenters aus?
AltWenn unsere Fachkraft im Jobcenter der Meinung ist, psychische Einschränkungen erschweren oder behindern eine Arbeitsaufnahme, dann muss sie natürlich den Menschen darauf ansprechen. Erkennt ein Kunde schließlich selbst, dass er psychisch krank ist, dann gibt es unter anderem Angebote der Kommune, die sogenannten psychosozialen Dienste.
Wen sehen Sie beim Thema „psychisch kranke Arbeitslose“ außer den Jobcentern noch in der Pflicht?
AltUnternehmen sollten auch psychisch eingeschränkten Menschen eine Chance geben. Denn viele von ihnen sind hochproduktiv, hochintelligent. Aber sie müssen in einem Rahmen arbeiten, der nicht zusätzlich belastet, sondern eher in einem Arbeitsumfeld, das zur Genesung beiträgt.
In Nordrhein-Westfalen hat die Bundesagentur gerade ein Pilotprojekt dazu gestartet. Worum geht es da genau?
AltAn dem Projekt arbeiten wir, unabhängig von der aktuellen Studie, schon länger. Ärzte und Psychologen schulen Mitarbeiter darin, psychische Erkrankungen im Gespräch zu erkennen, und in dem dann folgenden richtigen Umgang mit den Betroffenen.
