Frau Thiel, Niedersachsens Polizei wird mit Körperkameras ausgestattet. Sie sollen Beamte vor Übergriffen schützen. Ist das aus datenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich?

Barbara ThielIch habe bereits im Februar 2017 den Einsatz von Bodycams durch die niedersächsische Polizei förmlich beanstandet, da dafür nach meiner Auffassung eine gesetzliche Grundlage fehlt. Der Einsatz ist damit rechtswidrig – und zwar auch dann, wenn nur Bilder ohne Ton aufgezeichnet werden. Ich begrüße daher auch, dass diese bislang fehlende Rechtsgrundlage im Entwurf für das neue Polizeigesetz enthalten ist, auch wenn ich hier noch Ergänzungsbedarf sehe.

Lehnen Sie denn den Einsatz von so genannten Bodycams grundsätzlich ab?

ThielNein, das tue ich nicht. Ich bin nicht grundsätzlich gegen Bodycams, ihr Einsatz bedarf aber einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage.

Im Zuge der Beratungen über das neue Polizeigesetz hatten Sie massive Zweifel an der Verfassungskonformität des Entwurfs geäußert. Könnten Sie noch mal in aller Kürze Ihre Hauptkritikpunkte zusammenfassen?

TiehlDer Gesetzentwurf sieht zahlreiche neue Maßnahmen für die Polizei und Verschärfungen vor, die leider nicht im Detail, sondern nur allgemein begründet werden. Das reicht aber nicht aus, wenn man derart tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Einige Maßnahmen halte ich in der Tat für verfassungswidrig, zum Beispiel die Pre-Recording-Funktion der Bodycams, oder dass die Polizei die Herausgabe von privaten Bild- und Tonaufzeichnungen ohne richterlichen Beschluss verlangen kann.