Frage: Die Bundesregierung erwägt offenbar, den Einsatz der Bundeswehr auch im Innern zur Terrorabwehr zu ermöglichen. Ein sinnvoller Schritt?
Bartels: Wir brauchen dafür aber wohl keine Grundgesetzänderung. Die deutsche Verfassung bietet bereits diverse Möglichkeiten für den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Es gibt den Fall des Inneren Notstandes, den Spannungsfall und den Verteidigungsfall. Davon könnte die Bundesregierung in ganz extremen Lagen Gebrauch machen und die Bundeswehr entsprechend einsetzen. Eine Debatte drüber, was genau in welchem Fall anwendbar ist, könnte also tatsächlich nützlich sein. Man sollte vorbereitet sein.
Frage: Heißt das, die Bundeswehr könnte im Innern eingesetzt werden, etwa bei einem Terroranschlag?
Bartels: Wenn wir wirklich einen Inneren Notstand hätten, dann gibt das Grundgesetz genau das heute schon her. Die Bundeswehr sollte aber nicht als wohlfeile Personalreserve für die vielleicht zu stark reduzierten Polizeikräfte dienen. Das wäre nicht im Sinne der Verfassung. Dafür sind Bundeswehrsoldaten auch nicht ausgebildet, dafür sind sie nicht da.
Frage: Droht der Truppe nicht eine Überforderung?
Bartels: Die Bundeswehr ist mit den Aufträgen, die sie jetzt hat, in weiten Bereichen am Limit. Deshalb wird im Verteidigungsministerium zu Recht geprüft, wie viel Personal die Bundeswehr zusätzlich braucht. Die jetzigen Personalstrukturen sind zum Teil hohl. Die gilt es auszufüllen.