Durch das Pflegestärkungsgesetz II ändert sich einiges in der Pflegeversicherung. Worum geht es bei der Reform?

HolldorfMit den Neuerungen zum Januar werden unter anderem die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz oder mit psychischen Erkrankungen stärker berücksichtigt. Menschen mit körperlichen, kognitiven und psychischen Einschränkungen sollen gleichermaßen Zugang zu Leistungen erhalten. Das gilt für die Begutachtung und Einstufung sowie für die Leistungen.

Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Worin liegt der Unterschied?

HolldorfMit der Reform startet ein neues Bewertungssystem. Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade hängt mit der Neudefinition des Begriffs „Pflegebedürftigkeit“ zusammen. Um Pflegebedürftigkeit zu bestimmen, werden ab 2017 keine Minutenwerte mehr für einzelne Verrichtungen vergeben. In Zukunft werden bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten – körperliche, geistige und psychische – gleichermaßen erfasst und haben damit Einfluss auf den Pflegegrad, je nach ihrer Schwere.

Wie funktioniert der Wechsel?

HolldorfWer heute schon pflegebedürftig ist, muss sich um nichts kümmern. Die Neueinstufung in einen Pflegegrad erfolgt automatisch. Eine neue Begutachtung oder ein Antrag sind nicht nötig.

Können sich die Leistungen des Pflegebedürftigen verschlechtern?

HolldorfKeiner wird durch die Neueinstufung schlechter gestellt. Dies ist gesetzlich festgelegt. Sollte der neue Pflegegrad weniger Leistungen vorsehen, als der Pflegebedürftige vorher erhalten hat, greift der Besitzstandsschutz. Der Besitzstandsschutz gilt ebenfalls, wenn der Pflegebedürftige künftig einen höheren pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim zahlen muss. Für viele Pflegebedürftige werden sich die gesetzlichen Leistungen sogar erhöhen. So wird beispielsweise aus Pflegestufe 1 mindestens der Pflegegrad 2. Das Pflegegeld erhöht sich hierbei von 244 Euro auf 316 Euro.

Inken Holldorf (50) ist Leiterin der Landesvertretung Niedersachsen bei der Techniker Krankenkasse. Sie ist Juristin und spricht neben Deutsch auch noch Niederländisch, Französisch, Englisch und Italienisch.