Herr Müller, seit November können sich Besitzer von manipulierten VW-Dieselfahrzeugen der Musterfeststellungsklage Ihres Verbandes und des ADAC anschließen. Wie groß ist die Resonanz?
MüllerBis kurz vor Weihnachten hatten sich rund 212 000 Geschädigte in dem entsprechenden Register eingetragen. Dies zeigt, dass es ein sehr großes Interesse an der Klage gegen VW gibt. Wir rechnen damit, dass die Zahl noch weiter steigen wird.
Im neuen Jahr könnten bestimmte Ansprüche verjähren. Ist jetzt Eile geboten?
MüllerIm Einzelfall wird es sehr darauf ankommen, welche Ansprüche Ende des Jahres verjähren. Dabei ist schon streitig, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Der Gesetzgeber hatte die Absicht, dass die Verjährungshemmung mit Einreichung der Musterfeststellungsklage eintritt. Ob diese Intention eindeutig umgesetzt wurde, wird sich zeigen. Daher gilt: Wer sich unsicher ist und sich nicht auf juristische Auseinandersetzungen über diese Frage einlassen möchte, der sollte sich gut informieren oder eine Beratung für seinen individuellen Fall in Anspruch nehmen. Wer sich der Musterfeststellungsklage anschließen möchte, sollte sich noch im Jahre 2018 eintragen.
Für wann rechnen Sie mit einem Urteil?
MüllerDas ist bei Gerichtsverfahren immer schwer zu sagen. Wir rechnen damit, dass vielleicht im April oder im Mai die mündliche Verhandlung sein könnte. Bis dann das Oberlandesgericht ein Urteil spricht, kann es nach aller Erfahrung zwei, drei Jahre dauern. Es handelt sich ja auch um ein komplexes Verfahren, bei dem es für Volkswagen und die Verbraucher um sehr viel Geld geht. Die unterlegene Seite wird sehr wahrscheinlich bis zum Bundesgerichtshof als letzte Instanz ziehen. Wir können nur an die Geduld aller Beteiligten appellieren. Wir hoffen, dass wir in vier bis fünf Jahren weiter sind.
Manche Verbraucher ziehen es vor, selbst zu klagen. Für wen ist die Musterfeststellungsklage geeignet?
MüllerEine Musterfeststellungsklage ist für alle geeignet, die bisher nicht individuell klagen konnten oder wollten. Das können geschädigte Dieselbesitzer sein, die keine Rechtsschutzversicherung haben oder denen aus anderen Gründen das Kostenrisiko einer Klage zu hoch ist. Bei der kostenlosen Musterfeststellungsklage übernimmt der Verbraucherzentrale Bundesverband das Prozesskostenrisiko.
Auch private Prozessfinanzierer werben um potenzielle Kläger und versprechen, alle Risiken zu übernehmen. Kann das eine sinnvolle Alternative für Verbraucher sein?
MüllerKommerzielle Anbieter gab es auch schon vor Einführung der Musterfeststellungsklage. Hier haben sich bestimmte Geschäftsmodelle entwickelt. Diese Angebote sind ja auch legal. Man muss aber wissen: Die Anbieter behalten einen Teil der Entschädigungssumme für sich ein – je nach Vertrag bis zu 30 Prozent. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird ein kritisches Auge auf die Branche werfen und schauen, ob da möglicherweise schwarze Schafe unterwegs sind.