Herr May, Winterzeit ist die Zeit der Skifreizeiten. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
MaySchüler, die während einer von ihrer Schule organisierten Skifreizeit verunglücken, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz ist kostenlos und unabhängig von der Dauer des Ausflugs. Er umfasst die An- und Abreise und bezieht sich auf schulbezogene Aktivitäten während des Aufenthaltes.
Gelten besondere Voraussetzungen?
MayVoraussetzung für alle Leistungen: Der Aufenthalt muss von der Schule geplant und umgesetzt werden. Dann sind die Schüler bei beaufsichtigten, gemeinsam unternommenen sportlichen Aktivitäten gut versichert. Privat organisierte Reisen sind nicht gesetzlich unfallversichert. Für den Versicherungsschutz ist es unerheblich, ob die Skifreizeit in
Deutschland oder im Ausland stattfindet. Lehrer und Schüler sollten sich ausreichend lange im Sportunterricht auf die Skifreizeit vorbereiten, um Unfälle möglichst zu vermeiden. Und: Nur mit Ski-Helm auf die Piste.
Wo sind die Grenzen des gesetzlichen Versicherungsschutzes?
MayWährend des Aufenthaltes sind alle Tätigkeiten versichert, die in direktem Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, zum Beispiel von der Schule organisierte Museumsbesuche oder gemeinsame sportliche Veranstaltungen. Nicht versichert sind Freizeitunfälle etwa bei abendlichen Discobesuchen oder privaten Besorgungen. In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche oder die private Krankenversicherung die medizinischen Kosten.
Was müssen Lehrer beachten, wenn etwas passiert?
MayDie rechtliche Verpflichtung der Schule, dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV) jeden Versicherungsfall innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, besteht auch bei Unfällen während einer Skifreizeit im Ausland. Wenn wegen der Unfallfolgen die Heimreise nicht im Klassenverband angetreten werden kann oder eine weitere medizinische Versorgung in Deutschland zeitnah erfolgen muss, organisiert der GUV den Rücktransport in die Heimat.
Michael May ist Geschäftsführer des Gemeinde-Unfallversicherungsverbands Oldenburg, zuständig für Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven und die Kreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch.
