Jever - Einen Tag nach dem tödlichen Unfall auf der B 210 konnte die Polizei am Freitag nähere Angaben zum Unfallhergang machen. Demnach ist ein 56-jähriger Autofahrer, der am Donnerstagnachmittag Richtung Wittmund zum Überholen eines Lkw angesetzt hatte und dann über die durchgezogene Doppellinie in den Gegenverkehr gefahren war, seitlich mit einem entgegenkommenden Lkw samt Anhänger zusammengestoßen. In dem Lkw saßen ein 48-jähriger Fahrer und ein 18-jähriger Beifahrers.
Dabei ist der Reifen des Lkw so beschädigt worden, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr geriet und mit dem zuvor vom Auto überholten Lkw frontal zusammenstieß – darin saß wiederum ein 52-jähriger Fahrer und ebenfalls ein 18-jähriger Beifahrer. Bei dem Unfall sind drei Insassen der zwei Lkw gestorben – der 18- und 48-Jährige in dem einen sowie der 52 Jahre alte Fahrer in dem anderen Lkw. Der Autofahrer und der 18-Jährige Lkw-Beifahrer sind schwer verletzt worden.
„Die Bergungsarbeiten dauern momentan noch an“, schrieb die Polizei kurz nach Mitternacht. Die Bergung der Opfer gestaltete sich sehr schwierig, da die Fahrerhäuschen stark deformiert waren. Die B 210 war bis Freitag um 9 Uhr gesperrt.
Etliche Einsatzkräfte waren die ganze Nacht über vor Ort. Und schon die Anfahrt war für die Freiwillige Feuerwehr eine Herausforderung: Die Rettungsgasse war teilweise von Autofahrern nicht frei gehalten worden.
Doppelt durchgezogene Linie überfahren – Eine Straftat?
Der Autofahrer, der bei dem Unfall verbotswidrig einen Lkw überholt hat, hat primär gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Denn: Doppelt durchgezogene Linien werden außerorts und auf Autobahnen genutzt, um das Überholverbot klar zu signalisieren. Grundsätzlich wäre das reine Überfahren eine Ordnungswidrigkeit. Geht aber eine Gefährdung oder unklare Verkehrslage damit einher, ist ein Bußgeld fällig (250 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot). Wird dadurch ein Unfall verursacht, erhöht sich das Bußgeld auf 300 Euro. Gibt es Verletzte oder gar Tote, wie im Falle des B 210-Unfalls, handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung bzw. Verdacht einer fahrlässigen Tötung.
Unfall erinnert an das Unglück vor drei Jahren
Der Unfall erinnert sofort viele Menschen an das schreckliche Unglück auf der Ortsumgehung Jever in Höhe der Brücke über den Hooksweg am 25. Mai 2018, bei dem vier Menschen ums Leben gekommen sind und sieben weitere Menschen teils schwere Verletzungen erlitten haben. Damals war es zum Frontalzusammenstoß dreier Autos am Ende einer Überholspur gekommen.
Auch dieses Unglück damals zog einen stundenlangen Rettungseinsatz nach sich. Die B 210 war bei dem Unfall vor drei Jahren zwischen den Abfahrten Jever-Mitte und -Ost voll gesperrt. Der dichte Feierabend- und Urlauberverkehr führte zu Chaos und Stillstand auf vielen Strecken in und um Jever und zu langen Rückstaus. Die Unfallursache konnte bis heute nicht genau geklärt werden
