Elsfleth - Pflanzliche Gartenabfälle dürfen Privatleute nicht mehr verbrennen, denn die Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen ist mit Ablauf des 31. März 2014 außer Kraft getreten. Eine Möglichkeit, pflanzliche Abfälle zu entsorgen, sind noch die Brauchtumsfeuer, zu denen auch die Osterfeuer gehören. Auf dem Gebiet der Stadt Elsfleth sind 13 solcher Brauchtumsfeuer angemeldet worden.
Am 19. April wird auf dem BB-Kleingartengelände Timpen (Veranstalter Kleingartenverein der Eisenbahner) ein Feuer entzündet. Am gleichen Tag werden zudem noch in Nordermoor (Dorfgemeinschaft Nordermoor), an der Moorstraße in Sandfeld (FF Sandfeld) und auf der „Schwimmenden Insel“ in Moorhausen (Dorfgemeinschaft Moorhausen) Feuer brennen.
Am 20. April können folgende Osterfeuer besucht werden:
Dalsper, Uhlenbuschweg (Dorfgemeinschaft Dalsper-Uhlenbusch), Eckfleth, Eckflether Hellmer (BV Moorriem und FF Bardenfleth), Nordenmoorer Hellmer, OOWV (OOWV und Anlieger aus Vorwerkshof, Fünfhausen und Oberrege), Paradies, Haaksweg (Dorfgemeinschaft Gellen-Paradies), Neuenbrok, Oberhörner Hellmer (Dorfgemeinschaft Neuenbrok), Neuenfelde, Bürgerhaus (BV Neuenfelde), Butteldorf, Butteldorfer Damm (BV Altenhuntorf), Fünfhausen (Dorfgemeinschaft) und in Huntebrück (Dorfgemeinschaft).
