Düsseldorf/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen den seit zwei Jahren inhaftierten Kunstberater Helge Achenbach (64) nach Angaben seines Verteidigers bestätigt. Der zuständige Senat habe die Revision gegen das Urteil im Wesentlichen verworfen, so Achenbachs Anwalt am Mittwoch. Die verhängte Freiheitsstrafe von sechs Jahren bleibe bestehen. „Das Urteil ist damit rechtskräftig“, erklärte Thomas Elsner. „Herr Achenbach hat sich innerlich in letzter Zeit schon darauf eingestellt. Sein Blick ist nach vorne gerichtet.“

Das Landgericht Essen hatte Deutschlands bekanntesten Kunstberater 2015 wegen Millionenbetrugs an dem Aldi-Erben Berthold Albrecht und dem Pharma-Unternehmer Christian Boehringer zu sechs Jahren Haft verurteilt. Achenbach sitzt seit Juni 2014 in Untersuchungshaft.