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geäußerten Darstellung des FDP-Landtagsabgeordneten Christian Dürr, wonach es im Ermessensspielraum der Gemeinden liegt, ob Veranstaltern vor einem geplanten Alkoholausschank ein Führungszeugnis abverlangt wird. Jahnz betont dazu als Vorsitzender des Kreisverbandes Oldenburg im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund: „Wir führen die Gesetze des Landes aus und haben keinen Spielraum, sie zu interpretieren oder großzügig auszulegen.“Das alleinige Bekanntsein von Vereinsvorständen könne nicht dazu führen, dass die Überprüfung mit Vorlage des Führungszeugnisses entfällt, erklärt Jahnz. „Es ist den einzelnen Sachbearbeitern in den Gemeinden nicht zuzumuten, hier nach Bekanntheit zu unterscheiden. Dies würde zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten führen“, meint Hudes Bürgermeister.
Die Kommunen im Landkreis Oldenburg haben sich, so Jahnz, zur Umsetzung des Gaststättengesetzes auf Regelungen verständigt, die den Vereinen und Verbänden entgegenkommen. Hierzu gehöre die Festlegung, dass Überprüfungen bei Alkoholausschank nur alle drei Jahre notwendig sind und auch gemeindeübergreifend im Landkreis gelten. Wenn ein Vereinsvertreter bereits auf anderen Gebieten seine Zuverlässigkeit nachgewiesen habe, mache dies die Prüfung überflüssig. Dies sei zum Beispiel bei Inhabern von Jagdscheinen der Fall.
Insgesamt sehen die Kommunen die entstandenen Irritationen hauptsächlich dadurch ausgelöst, dass immer wieder unterschiedliche Mitteilungen aus Hannover kursieren, kritisiert Jahnz. So habe beispielsweise das Wirtschaftsministerium den Hinweis gegeben, dass bei Veranstaltungen so genannte. „Bagatellgrenzen“ bestehen. „Leider ist für diese Grenzen keine konkrete Definition vorgenommen worden“, bedauert Jahnz.
Alle Kommunen haben ihre Vereine und Organisationen über die Neuregelungen informiert. Auch hinsichtlich der Gebühren haben sich die Kommunen auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, so Jahnz. So könnten Veranstaltungen einmalig zusammengefasst angemeldet werden, es entstehe dadurch nur einmal die Gebührenpflicht. Die Höhe der Gebühren ergebe sich aus den Landesvorgaben und orientiere sich an den unteren Grenzen. Gebühren für Führungszeugnisse und Gewerberegisterauszüge seien mit 13 Euro festgeschrieben und ließen keinen Spielraum der Kommunen zu.
