BERLIN/DüSSELDORF/ - Grünes Licht für das Berliner Stadtschloss: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den Vertrag mit dem italienischen Architekten Franco Stella (66) für den Wiederaufbau des Schlosses wegen einer Verletzung der Vorinformationspflicht zwar für formell rechtsunwirksam erklärt. Inhaltlich sei das Vergabeverfahren aber nicht zu beanstanden, urteilten die Richter am Mittwoch. Der Vertrag kann demnach nachgebessert werden.

Der im Wettbewerb unterlegene Architekt Hans Kollhoff hatte gegen den Vertrag mit Stella geklagt und dafür vom Bundeskartellamt Recht bekommen. Im Kern ging es um die Frage, ob Stella mit seinem kleinen Büro überhaupt berechtigt war, an der Ausschreibung teilzunehmen. Der Wiederaufbau des Stadtschlosses soll 550 Millionen Euro kosten. Das Bundeskartellamt hatte die Leistungsfähigkeit des Büros Stellas für das Großprojekt bezweifelt.

Das Gebäude mit den barocken Originalfassaden soll 2016 fertig werden, etwa zwei Jahre später als bisher geplant.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat sich erfreut über das „klare und unerwartet schnell ergangene Urteil“ geäußert und von einer „für die Kultur in Berlin und ganz Deutschland“ guten Nachricht gesprochen. Das Urteil bedeute Rechtssicherheit und sei „ein solides Fundament für das so wichtige Bauvorhaben“. Auf dieser Basis könne man zügig planen.

Infos unter:

www.berliner-schloss.de