BERLIN/OLDENBURG - Es steht Aussage gegen Aussage. Die Frau behauptet, der Angeklagte habe sie vergewaltigt. Der Angeklagte weist alle Vorwürfe von sich. Beweise gibt es nicht und die angebliche Tat ist schon Jahre her. Nun ist guter Rat teuer und ein Mann sehr gefragt: der Berliner Rechtspsychologe Max Steller. Er begutachtet in Gerichtsprozessen die Aussagen von Opfern und Tätern auf ihre Glaubwürdigkeit.
In Oldenburg war er 2008 gefragt im Mordfall Markus Kern. Nachdem Steller bei der Hauptbelastungszeugin Hinweise auf Scheinerinnerungen gesehen hatte, wurde die angeklagte Mutter freigesprochen. Derzeit begleitet Steller den Holzklotz-Prozess.
Seit Anfang April ist der 65-Jährige im Ruhestand und seine Stelle wird nicht neu besetzt – mit schwerwiegenden Folgen für Wissenschaft und Justiz. Er war der einzige Professor mit dem Fachgebiet Aussagepsychologie in Deutschland.
Auf die faule Haut legt sich der Psychologe seit seinem Abschied vom Uni-Leben jedoch nicht. Er arbeitet weiter als Gutachter, täglich erreichen ihn neue Anfragen. Womit er sich beschäftigt, ist meistens schrecklich: Sexueller Kindesmissbrauch, Vergewaltigungen, Misshandlungen. „Vor lauter Mitleid mit den Opfern darf man aber seinen kritischen Verstand nicht abschalten.“ Einige hundert Fälle hat Steller schon begutachtet.
Auch beim Vergewaltigungsprozess gegen TV-Moderator Andreas Türck, der mit einem Freispruch endete, war Steller gefragt. Geholfen hat Stellers Arbeit auch den Angeklagten bei den „Wormser Prozessen“ Mitte der 90er Jahre. Sie gelten als die größten Missbrauchsprozesse der deutschen Rechtsgeschichte.
1988 wurde Stellers Professur für forensische Psychologie an der Freien Universität Berlin geschaffen, die erste und einzige dieser Art in Deutschland. Bis zuletzt arbeitete er dort mit Renate Volbert zusammen. Sie ist ebenfalls Spezialistin für Aussagepsychologie. Ihr Vertrag läuft aus und soll nicht verlängert werden.
Stellers spektakulärster Fall derzeit ist zweifellos der Oldenburger Holzklotz-Prozess. Bereits zweimal hat er im Landgericht begründet, warum das Geständnis des Angeklagten wahr sein muss. Den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Steller hat die Kammer in dieser Woche als unzulässig abgelehnt.
Der Prozess wird an diesem Freitag, 9 Uhr, fortgesetzt. Dann erstattet der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten.
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