Andreaskreuz hin oder her – wer auf einen beschrankten und mit einem Lichtzeichen ausgestatteten Bahnübergang zufährt, rechnet nicht mit einem Zug, wenn die Schranken geöffnet sind. Die Bahn kann sich natürlich auf die Regeln der Straßenverkehrsordnung zurückziehen – so lange, bis wirklich etwas passiert. Spätestens dann stellt sich die Frage, warum die Mitarbeiter, die den Zug sowieso schon verlassen haben, die Stelle nicht absichern müssen, bis der Zug den Übergang passiert hat. Oder, warum für besondere und seltene Fahrten wie diese die Schrankensteuerung nicht besetzt werden kann?
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