BREMEN - Der Freispruch eines Anführers des mittlerweile verbotenen Rockerclubs Mongols durch das Bremer Landgericht ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Revision nach Kenntnisnahme der schriftlichen Urteilsbegründung mangels Erfolgsaussicht zurückgezogen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Das Gericht hatte Mitte Januar einen 39-Jährigen vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, als Anführer einer größeren Gruppe von Rockern eine Auseinandersetzung mit Mitgliedern der Hells Angels vor deren Clubhaus provoziert zu haben. Der Vorsitzende Richter sah den Tatbestand des Landfriedensbruchs jedoch als nicht erfüllt an, da es sich nur um eine kleine, elfköpfige Gruppe gehandelt habe.
