Celle/Vechta - Für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) soll eine von Niedersachsen nach Syrien ausgereiste Islamistin Frauen zur Heirat mit IS-Kämpfern angeworben haben. Zum Start des Prozesses gegen die 30-jährige Deutsch-Syrerin am Oberlandesgericht Celle am Freitag ist von den Lobpreisungen des IS, die die Frau laut Anklage in WhatsApp-Nachrichten verschickt haben soll, nichts mehr übrig. Die in eine weiße Kapuzenstrickjacke gehüllte kleine Frau, die gebeugt auf der Anklagebank sitzt, spricht von Krieg, Hunger und Tod beim IS. „Ich bin ihm nur knapp entkommen und habe meine Kinder retten können.“ Ihr drohen nun bis zu zehn Jahre Haft.
Schwere Vorwürfe
Die Vorwürfe, die der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft verliest, wiegen schwer: Spätestens bei ihrer Ausreise Ende 2014 soll die Frau aus Vechta sich dem IS angeschlossen haben mit dem Ziel, den bewaffneten Kampf in Syrien zu unterstützen. Als Teil eines Netzwerks radikalisierter Frauen soll sie von Syrien aus weitere Frauen in Deutschland für den IS gewonnen, deren Heirat mit Kämpfern organisiert und sie in die Aktivitäten der Miliz eingegliedert haben. Weil sie in Syrien über zwei Kalaschnikows und eine Handgranate verfügt haben soll, legt die Anklage der Frau außerdem einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last (Az.: 5 StS 1/20).
„Ich bin im Dezember 2014 mit meinem Mann nach Syrien ausgereist und habe diesen Schritt in kurzer Zeit bereut“, beginnt die in Aleppo geborene Frau ihr Teilgeständnis. Ihr Mann habe die Terrormiliz kritisiert, sei gefoltert worden und ums Leben gekommen. Mit ihren vier in Syrien geborenen Kindern floh die Angeklagte in die Türkei. Im Dezember wurde sie nach Deutschland abgeschoben und nach der Landung in Frankfurt/Main festgenommen. Ihre Kinder kamen in die Obhut des Jugendamtes.
Ihre Anwältin erklärte, für das Anwerben von Frauen zur Heirat mit IS-Kämpfern gebe es keine Belege, keine konkreten Namen. Ein solches sogenanntes Schwesternnetzwerk habe es nicht gegeben. Die Verteidigerin sprach von einer „politisierten Justiz“, die den bloßen Aufenthalt im Gebiet des IS kriminalisiere. Die Angeklagte sei aus Sicht der deutschen Behörden „zum Feind übergelaufen“, habe sich aber als Syrerin in ihrem Heimatland aufhalten dürfen. „Das Führen des Haushalts wird zum Verbrechen stilisiert.“
Bei ihrer Ausreise soll die Frau vom Netzwerk des mutmaßlichen IS-Deutschlandchefs Abu Walaa unterstützt worden sein, der sich bereits seit 2017 in einem anderen Verfahren in Celle vor Gericht verantworten muss. Als konkrete Bezugsperson nannte die Anklage den mitangeklagten Betreiber einer Dortmunder Wohnzimmermoschee, zu dem auch der Berliner Weihnachtsmarktattentäter Anis Amri Kontakt hatte. Im Januar hatte die 30-Jährige ursprünglich als Zeugin im Prozess gegen Abu Walaa aussagen sollen. Am Ende war sie zu einer Aussage aber doch nicht bereit, wodurch sie die Gefahr vermied, sich mit ihren Aussagen selbst zu belasten.
Auch Kinder betroffen
Mit der Rückkehr nach Deutschland stehen junge Frauen, die oft in Begleitung angehender Kämpfer Richtung Syrien und Irak aufbrachen, nun häufiger vor Gericht. Die verstärkte Rückkehr der ausgereisten Frauen fordert nicht nur die Gerichte, sondern auch die Sozial- und Jugendbehörden. Denn die meisten der Frauen kehren mit Kindern nach Deutschland zurück, die meist Jahre bei der Terrormiliz verbracht haben. Wann und ob die in Celle Angeklagte wieder mit ihren Kindern, darunter Zwillinge, zusammenleben kann, ist noch offen.
