CLOPPENBURG - Im Berichtszeitraum 2009 hat die Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Cloppenburg 372 Einzelpersonen und Haushalte (im Jahr 2008: 340) beraten. Das teilte die Beratungsstelle jetzt mit.

Demnach wurden 104 Anträge auf Verbraucherinsolvenz gestellt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren sei nur als letzter Ausweg aus der Schuldenmisere möglich, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, erklärt Schuldnerberaterin Marlies Kleefeld.

Diakonie berät

Im vergangenen Jahr sei deutlich geworden, dass die meisten Ratsuchenden unter starker psychischer Belastung stünden, so die Diplom-Sozialarbeiterin. „Die Schuldenproblematik ist immer ganzheitlich mit anderen Problemen, wie Ehekonflikte, Sucht oder der tägliche Kampf um die Existenzsicherung der Familie, zu sehen.“ Aus diesem Grund lege die Diakonie in der Schuldnerberatung großen Wert auf die soziale und psychische Begleitung der Ratsuchenden, so Kleefeld weiter.

Dem Jahresbericht zufolge haben Schulden im Bereich von Telekommunikation und Internet weiter zugenommen. Dies betrifft nicht nur die Gruppe der Jugendlichen und der jungen Erwachsenen, sondern eine immer breitere Personengruppe. Die Diakonie begrüßt, dass die Verbraucherrechte in diesem Bereich zunehmend gestärkt werden, um das „Tappen in die Schuldenfalle“ soweit wie möglich zu verhindern.

Weitere Umstände, die zur Überschuldung führten, waren Scheidungen und Trennungen, eine ehemalige Selbstständigkeit oder Krankheit und Sucht. So waren zum Beispiel die Arbeitslosigkeit bei 105 Schuldnern, Scheidung und Trennung bei 64 Familien entscheidend für die finanziellen Nöte.

Von den 372 Familien oder Einzelpersonen im Jahr 2009 kamen 258 zu ein bis fünf Beratungen, 82 nahmen sechs bis zehn Termine wahr und 32 Schuldner kamen mehr als zehn Mal in die Schuldnerberatung der Diakonie.

Dabei hatten 91 Haushalte nicht mehr als 5000 Euro Schulden. 63 Haushalte waren mit mehr als 50 000 Euro verschuldet.

„Ein langer Weg“

„Schuldnerberatung ist immer eine Beratung und Begleitung auf einem langen Weg“, beschreibt Kleefeld die Situation. Um dauerhaft eine Stabilisierung der Lebenssituation für die Ratsuchenden zu erreichen, dürfe man sie während des langen Beratungsprozesses nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, so die Expertin weiter. Dieser Anspruch werde mit den Klienten vor der Beratung deutlich angesprochen und gegebenenfalls in einem Beratungsvertrag schriftlich festgehalten.