DELMENHORST - Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass die Beschneidung von minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist. Dem Urteil war der Fall eines vierjährigen muslimischen Jungen vorausgegangen, bei dessen Beschneidung es Komplikationen gab. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Der behandelnde Arzt wurde frei gesprochen. Welche Folgen hat das Urteil? Darüber diskutiert „Nordwestradio unterwegs“ an diesem Donnerstag von 15.05 bis 16 Uhr in einer Live-Sendung aus dem Lichthof der Volkshochschule Delmenhorst.
Das Gericht urteilte, religiöse Beschneidung sei Körperverletzung. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes sei höher zu bewerten als das Recht der Eltern auf freie Religionsausübung. Der Koordinationsrat der Muslime nennt dies einen Rückschlag für die Integration von Muslimen. Auch der Zentralrat der Juden kritisierte das Urteil, der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt es dagegen.
An der Gesprächsrunde nehmen teil: Pedro Beccera, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Delmenhorst, Hans-Jürgen Rosin, Landessprecher IBKA Niedersachsen-Bremen, Firouz Vladi, Stellvertretender Vorsitzender Schura Niedersachsen und Strafrechtler Dr. Helmut Pollähne.
