Jever - Viele Geschichten, die im Alltag unserer Vorfahren für Gesprächsstoff sorgten, sind nicht überliefert. Von Haupt- und Staatsaktionen berichten die Geschichtsbücher; über Ereignisse von regionaler Bedeutung kann man sich in Archiven und Bibliotheken informieren. Doch von kleineren Begebenheiten gibt es kein Zeugnis mehr, auch wenn sie zu ihrer Zeit in aller Munde gewesen sein mögen.
Umso größer ist die Freude, wenn man in älteren Quellen auf anekdotische Schilderungen solcher Ereignisse stößt, die die Menschen bewegt und als Klatschgeschichten die Runde gemacht haben. Über eine solche Episode, die sich vor fast 200 Jahren in Jever abgespielt hat, wird in familiengeschichtlichen Aufzeichnungen des Rentmeisters Christoph Meinardus (1798 bis 1888) berichtet, die in den Bestand der Schlossbibliothek gegeben worden sind.
Dort heißt es:
„Einem Bürger der Stadt Jever namens Thies wurden eines Nachts drei Puter gestohlen, die in einer Scheune ihren Wohnraum gehabt. Der Diebstahl erregte in der sonst sehr diebessicheren Stadt viel Sensation. Noch mehr war dies aber der Fall und einige alte Tanten sollen darüber ganz aus dem Häuschen gekommen sein, als sich zwei Tage darauf schon das unglaubliche Gerücht verbreitete, einer der gestohlenen Puter sei dem rechtmäßigen Eigenthümer wieder zurückgegeben.
Morgens in Scheune
Und das verhielt sich wirklich so. Als Herr Thies an diesem Morgen in seine Scheune kommt, sieht er zu seinem großen Erstaunen einen der gestohlenen Puter dort umher spazieren. Jeden Zweifel der Identität benimmt ein Zettel, den der Puter vor der Brust trägt. Darauf steht zu lesen:
Guten Morgen, Herr Thies,
Ich bring‘ Ihnen Advis!
Von meinen Kameraden,
Sind beide gebraten.
Sie schmeckten recht süß;
Guten Morgen, Herr Thies.
„Wer kann das getan haben?“ hieß es in Jever. Niemand anders als von Römer, war die Antwort, die von Römers Freunde einander zuflüsterten. Die Sache ist nie aufgeklärt; schon der Verdacht ist aber doch charakteristisch.“
Bei dem „Verdächtigen“ handelte es sich um Johann Anton Ernst von Römer, der als Unteroffizier der 1. Compagnie des II. Bataillons des oldenburgischen Infanterieregiments in Jever stationiert war. Der am 13. Dezember 1792 in Oldenburg als Sohn des Advokaten Friedrich Christian von Römer geborene Ernst galt als schillernder Charakter. Christoph Meinardus kennzeichnet ihn als „flatterhaft“, „nach Witz haschend“, aber „nicht ohne Genialität“.
Während der bis November 1813 dauernden Franzosenzeit Oldenburgs beschäftigte ihn der Vater in seiner Kanzlei, allerdings gestaltete sich das Verhältnis zwischen beiden hoch problematisch. Der Vater hielt seinen Sohn wegen nicht mehr zu ergründender angeblicher Vergehen eine Zeit lang sogar „bei Wasser und Brod“ gefangen. Ernst konnte der „Kerkerhaft“ entfliehen und fand in Jever beim Advokaten und nachmaligen Bürgermeister Garlichs Zuflucht. Er erhielt in der Kleinstadt „in der Gesellschaft Zutritt und ward gerne gesehen.“
Nachdem die französischen Truppen aus Oldenburg abgezogen worden waren, meldete sich Ernst von Römer ebenso wie drei seiner Brüder freiwillig zum neu aufgestellten Oldenburger Verband. Allerdings zeigte er offenbar wenig soldatische Eigenschaften; „der kleine und erst recht der so genannte große Gamaschendienst (das heißt das korrekte Exerzieren, Antreten etc.) waren ihm fremd.“
Nach der Versetzung der 1. Kompanie nach Jever hat Ernst von Römer offensichtlich seine hier schon von der früheren „Flucht“ her bestehenden Verbindungen erneuert und in der Gesellschaft von Gleichaltrigen eine tonangebende Rolle gespielt.
„Er war noch nicht lange in Jever, als sich dort etwas ereignete“, nämlich die Geschichte mit den Putern des Herrn Thies. Diese Angabe von Meinardus erlaubt, das Geschehen zeitlich einzuordnen; es muss sich zwischen den Jahren 1816 bis 1819 abgespielt haben.
1819 wurde von Römer zum Feldwebel befördert, später verließ er den Militärdienst, wurde Amtseinnehmer in Burhave und Oldenburg („wozu er bei seiner Unordnung und Regellosigkeit ebenfalls nichts taugte“) und privatisierte schließlich.
Ein dreister Scherz
Sicher würde der dreiste Scherz, einen der erbeuteten Puter mit einer Grußbotschaft zu versehen und in den Stall zurückzusetzen und damit der verwerflichen Tat des Geflügeldiebstahls noch die Krone aufzusetzen, gut zu einem „nach Witz haschenden“ Charakter wie Ernst von Römer passen, doch ob er der Putendieb war, wurde nie bewiesen.
Dass er allerdings dem „Lotterleben“ nicht ganz abgeneigt war, wird nicht nur in der Familienchronik Meinardus, sondern auch in anderen Quellen deutlich. So heißt es in den von Hans Raykowski besorgten ‚Notizen zur Geschichte der Familie Römer im Lande Oldenburg‘ (Manusskript 1977; Staatsarchiv Oldenburg) über ihn: „erscheint im Wildeshauser und Oldenburger Kirchenbuch mehrfach als Vater unehelicher Kinder.“
