Köln - Die Entlassung des Kölner Dombaumeisters Michael Hauck (55) ist unwirksam. Das entschied am Donnerstag das Arbeitsgericht Köln. Das Gericht begründete dies damit, dass Haucks Vertrag nur eine fristlose Kündigung zulasse. Ihm sei jedoch nicht fristlos gekündigt worden. Das Kölner Domkapitel muss nun entscheiden, ob es in Berufung geht – andernfalls kann Hauck seine Arbeit wieder aufnehmen.

Angeblich soll ein schlechter Führungsstil zum Zerwürfnis geführt haben – Hauck bestreitet dies jedoch. Die Richterin ging nicht darauf ein. Die erfolgte Kündigung sei aus vertragsrechtlichen Gründen unwirksam, erklärte sie. Sie erwähnte aber, dass Hauck „keine silbernen Löffel gestohlen“ habe. Die Abberufung des Dombaumeisters, der die Instandhaltung der Kathedrale leitet, war ein bisher einmaliger Vorgang in der 767-jährigen Geschichte der Kölner Dombauhütte.